Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte der DBV – damit Sie sorgenfrei in die Zukunft schauen können
Die Heilfürsorge ist ein Bestandteil der Gesundheitsleistungen, die Mitarbeitern in den Bereichen des öffentlichen Dienstes zustehen, der aufgrund der hier ausgeübten Tätigkeiten besondere Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen kann. Soldaten beispielsweise haben einen Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen. In der Heilfürsorge sind weitgehend alle wichtigen Leistungen im Krankheits- und Verletzungsfall enthalten. Was allerdings nicht abgesichert ist, ist Ihre Zukunft. Denn wenn Sie aus dem Dienst als Mitarbeiter in einem Bereich, der Heilfürsorgeberechtigt ist, ausscheiden, haben Sie lediglich noch Anspruch auf die klassische gesetzliche Beihilfe für Beamte. Das bedeutet, dass hier, je nach Dienstherr, geltendem Recht und Ihrem Familienstand zwischen 50 % und 80 % Ihrer Kosten der Gesundheitsbehandlungen und der Gesundheitsbehandlungen Ihrer Familienmitglieder von Ihrem Dienstherrn übernommen werden – natürlich erst nachdem Sie diese bereits vorgeschossen haben.
Schließen Sie die Versorgungslücke zur Beihilfe – ohne komplizierte Formalitäten
Das größte Problem für viele, die aus einem Beruf mit Heilfürsorgeanspruch ausscheiden und nun einen Beihilfeanspruch haben, ist es, eine private Krankenversicherung zu finden, durch welche die Versorgungslücke zwischen der Leistung der Beihilfe und der tatsächlichen Kostenhöhe getragen wird. Dies wird noch dadurch erschwert, dass Sie in der Regel vor der Aufnahme in eine private Krankenversicherung einen medizinischen Test oder zumindest umfangreiche Angaben zu Ihrem Gesundheitsstand und vergangenen Verletzungen und Behandlungen (Risikoprüfung) machen müssen. Da Ihr Beruf in den letzten Jahren ein verstärktes Verletzungsrisiko mit sich gebracht hat, kommt es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Zeit mit Beihilfeanspruch nicht selten zu sehr hohen Versicherungskosten.
Wir helfen Ihnen jetzt schon vorzusorgen
Wir von der DBV und AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG Cottbus beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten der Vorsorge. Unsere Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte ist eine solche Möglichkeit. Heute sichern Sie sich damit schon Ihre private Krankenversicherung für die Zeit, in der Sie keine Heilfürsorge mehr in Anspruch nehmen können – ganz ohne neue Risikoprüfung zu einem späteren Zeitpunkt. Und mit einem entsprechenden zusätzlichen Baustein können Sie auch die Kosten, die jetzt von der Heilfürsorge nicht übernommen werden würden, abdecken lassen. So sind Sie heute und in Zukunft rundum abgesichert.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Wir von der DBV und AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG Cottbus beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten der Vorsorge. Unsere Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte ist eine solche Möglichkeit.
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