Absicherung für Beamtenanwärter im Krankheitsfall
Die Absicherung im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten sozialen Grundsicherungen. Bei Beamten werden die Krankenkosten mittels Beihilfe durch den Dienstherrn leider jedoch nur anteilig abgedeckt. Die hier entstehende Lücke muss der Beamte durch eine geeignete private Krankenversicherung selbst schließen.
Dementsprechend gehört die Wahl eines passenden privaten Krankenversicherungsanbieters zu den dringlichsten Angelegenheiten, welche ein Beamtenanwärter gleich zu Anfang seiner Karriere regeln sollte. Die DBV & AXA Tänzer & Tänzer oHG Cottbus bietet hier ein überzeugendes privates Krankenversicherungskonzept, welches sich speziell auf die Belange der sozialen Absicherung von Beamten und Beamtenanwärtern spezialisiert. Darüber hinaus können Kunden der Versicherung Cottbus jederzeit auf eine kompetente und ausführliche Beratung rund um die Themenbereiche "Beihilfe" und "private Krankenversicherung" zurückgreifen.
Anders als bei einem Arbeitsverhältnis, das keine Verbeamtung voraussetzt, hat der Beamtenanwärter keine Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Als Ersatz dient die eingangs bereits näher erläuterte Beihilfe-Regelung, welche bei einem Beamten beziehungsweise bei einem Beamtenanwärter zum Tragen kommt. Dies bedeutet, dass der Beamte im Falle seiner Erkrankung oder der Erkrankung eines mitversicherten Familienmitglieds eine Beihilfe von seinem Dienstherrn erhält. Die Höhe der Beihilfe ist im Regelfall jedoch unzureichend, um die anfallenden Gesamtkosten für eine medizinische Versorgungsleistung vollständig abzudecken. Die Versicherung Cottbus bietet diesbezüglich interessante Alternativen, um die daraus resultierenden Lücken, ohne eigenen finanziellen Mehraufwand, schließen zu können.
Beamte werden von den unterschiedlichsten Organisationen und von den unterschiedlichsten Dienstherren beschäftigt. So kommt es in erster Linie bei Bund und Ländern zum Einsatz von Beamten. Völlig unabhängig vom beamtenrechtlichen Arbeitsverhältnis, sind alle Beamten der Beihilfe-Regelung im Krankheitsfall unterworfen und darüber hinaus zu einer ergänzenden, privaten Absicherung verpflichtet. Auch der Öffentliche Dienst beschäftigt zumeist Beamte. Entsprechend werden hier Jahr für Jahr zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten für Beamtenanwärter geboten. Neben den Kosten, zu welchen es im Fall einer Erkrankung kommt, treten die Beihilfe sowie die ergänzende private Krankenversicherung auch bei Ereignissen wie Geburt, Pflegebedürftigkeit oder im Sterbefall in Kraft. Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden über die monatlichen Bezüge des Beamten bestritten.
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Passende Lösungen für den Öffentlichen Dienst werden Ihnen bei der DBV & AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus geboten - Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.
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