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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Drohnenversicherung

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Die Drohnenversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – Pflicht für jeden Drohnenpilot

Wir befinden uns im 21. Jahrhundert und die Technik schreitet stetig voran. Beinahe täglich gibt es Neuheiten auf dem Markt zu finden – unter anderem auch die Drohne.
Früher war diese einzig und allein dem Militär als unbemanntes Fluggerät vorbehalten – heute erhält man jene Fluggeräte in abgewandelter Form auch für den Haus- und Firmengebrauch.

Das Problem hierbei ist jedoch, dass mittlerweile derartig viele Drohnen im Umlauf sind, dass die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anders gelagerten Unfällen erheblich angestiegen ist.

Aus diesem Grund wurden seitens des Gesetzgebers einige Neuregelungen erlassen, welche sich wie folgt darstellen:

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch das Luftfahrtbundesamt überwacht – unter anderem stellt dieses sicher, dass vor der Inbetriebnahme der Drohne die notwendigen Genehmigungen erteilt werden.
Parallel erfolgt hierzu die Luftraumüberwachung durch die Deutsche Flugsicherung.

Nähere Informationen zur Neuordnung und der hieraus resultierenden Konsequenzen werden Ihnen in Form von Flyern durch das Luftfahrtbundesamt sowie das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt.

Genehmigung – ohne Haftpflichtversicherung nicht möglich

Damit nunmehr eine Genehmigung durch die Behörden möglich ist, ist es zwingend erforderlich, eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne abzuschließen.

Daher bietet Ihnen die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus eine Drohnenversicherung an, die speziell die Bedürfnisse eines Drohnenpilotes absichert. Wir bieten Ihnen diese als Zusatzbaustein zur BOXFlex Haftpflichtversicherung oder als bedarfsgerechte Einzelpolice an.
Zu unterscheiden ist bei der Versicherung Ihrer Drohnen, ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Entsprechende Haftpflichttarife müssen Sie zur bedarfsgerechten Absicherung abschließen.

Weitere Informationen, insbesondere über die Notwendigkeit oder Verpflichtung die Drohnenversicherung abzuschließen, sollte in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Die Gesetzesänderungen sind schlichtweg zu umfangreich, als dass diese in vollem Umfang an dieser Stelle thematisiert werden könnten.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie am besten noch heute Ihren ganz persönlichen Beratungstermin in der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.
Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen telefonisch gern zur Verfügung – sollte es einmal nicht möglich sein, Ihren Anruf persönlich entgegenzunehmen, steht es Ihnen frei, eine Nachricht über unser Kontaktformular oder auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Unsere Beratung erfolgt umfassend und spartenübergreifend, so dass Sie immer und überall die ideale auf Sie zugeschnittene Absicherung erhalten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Die Drohnenversicherung von AXA

Unsere Drohnen Versicherung
Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.

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