Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – Unsere Bürgschaftslösungen
Heutzutage verlangen gewerbliche und private Auftraggeber bei der Auftragsvergabe an Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes häufig Bürgschaften, damit ihre Ansprüche während der Bauphase oder auch nach Fertigstellung, abgesichert sind. Insbesondere für die Teilnahme an öffentliche Ausschreibungen sind Bürgschaften notwendig.
Die AXA stellt Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro oder einem Bürgschaftsbedarf von über eine Million Euro individuelle Bürgschaftslinien zur Verfügung. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus informiert Sie gern ausführlich über die Bürgschaftsvarianten der AXA.
Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und Maschinen- und Anlagenbaus bietet die AXA folgende Bürgschaften an:
- Vertragserfüllungs- und Ausführungsbürgschaft: Zur Absicherung der Erfüllung von Maschinen- und Anlagenbestellungen und Bauverträgen
- An- und Vorauszahlungsbürgschaft: Zur Absicherung von Zahlungen des Auftraggebers
- Bietungsbürgschaft: Zur Absicherung der Einhaltung angebotener Konditionen bei späterer Auftragserteilung
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: Zur Absicherung der Bezahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber
- Gewährleistungsbürgschaft: Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Maschinenlieferungen und Bauverträgen
- Absicherung von Zeitwertguthaben
Auf Anfrage bietet die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auch weitere Bürgschaftsarten an.
Die Vorteile der Bürgschaftsangebote der AXA
Durch die Bürgschaftsangebote der AXA gewinnt Ihr Unternehmen Sicherheit, Unabhängigkeit und zusätzlichen finanziellen Spielraum zu attraktiven Konditionen.
Die Vorteile im Überblick:
Gebühren für eine Bürgschaftsversicherung
Die Konditionen für die verschiedenen Kautionsversicherungen erhalten Sie auf Anfrage gern von uns.
Sicherheiten für eine Bürgschaft der AXA
Die AXA Versicherung akzeptiert als Sicherheit für Bürgschaften die Verpfändung von Festgeldkonten aller deutscher Kreditinstitute sowie Bankbürgschaften.
Stornierung einer Bürgschaft
Unbefristete Bürgschaften werden erst storniert, wenn die Rückgabe der Urkunde erfolgt ist. Bürgschaften, die mit einer Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, können beitragsfrei storniert werden. Wenn die Rückgabe erst nach vier Wochen erfolgt, muss die Mindestprämie gezahlt werden. Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach der jeweiligen Laufzeit abgerechnet. Die Mindestprämie wird nicht einbehalten.
Befristete Bürgschaften werden zum Ablaufdatum automatisch storniert. Eine Rückgabe der Urkunde muss in dem Fall nicht erfolgen.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Das kompetente Versicherungsteam der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus berät Sie gern rund um das Thema Bürgschaften. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder auch persönlich vor Ort in unserer Agentur.
Bürgschaften von AXA
Muster-Urkunden Bürgschaften
Laden Sie sich hier die Übersicht der Muster-Urkunden herunter und informieren Sie sich.
Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden
Dissenchener Str. 50
03042 Cottbus
09:00 bis 18:00
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