Raritäten auf Rädern perfekt versichert

Oldtimer gibt es in den verschiedensten Ausführungen, von den unterschiedlichsten Marken und aus ganz verschiedenen Epochen des Fahrzeugbaus. Doch was all diese Fahrzeuge gemeinsam haben, ist ihre ganz besondere Ausstrahlung, ihr Charakter und ihr Charme. Dabei sind viele dieser Modelle, die Sie pflegen und hegen wie ein rohes Ei, auch aus materieller Sicht eine Menge Wert. Kaum zu überbieten ist jedoch in der Regel der ideelle Wert, den ein solcher Oldtimer für seinen Besitzer hat. Vor allem, wenn Sie selbst an Ihrem OIdtimer basteln und immer wieder Hand anlegen, um das Fahrzeug weiter gut in Schuss zu halten, hat sich oftmals eine enge Bindung zwischen dem Fahrzeug und dem Besitzer entwickelt. Grund genug, die bestmögliche Versicherung für Ihr Sammlerstück abzuschließen.

Das leistete die Oldtimer-Versicherung der AXA

  • Versicherungsschutz für alle Zulassungsarten
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Spezieller PKW-Schutzbrief für Oldtimer und Youngtimer
  • Perfektes Preis-Leistungs-Verhältnis – bester Service zu niedrigen Preisen

Die Oldtimer-Versicherung in Abgrenzung zur Youngtimer-Versicherung

Die Oldtimer-Versicherung der AXA kann für Fahrzeuge abgeschlossen werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Erstzulassung vor dem 31.12.1979 (zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 gelten Fahrzeuge noch als Youngtimer)
  • Guter Erhaltens- und weitgehend Originalzustand des Fahrzeuges muss gewährleistet sein
  • Geringe jährliche Fahrleistung (nicht mehr als 8.000 Kilometer)
  • Zweitwagen (ein Erstfahrzeug für den täglichen Stadtverkehr oder andere Fahrten muss vorhanden sein)
  • Garagenfahrzeug (das Fahrzeug muss in der Regel in einer Garage abgestellt sein)
  • Nutzung nur für Personen über 23 Jahre gestattet
  • Halter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein

Was es noch zu beachten gibt

Es gibt eine Reihe von Ausschlussgründen, aus denen ein Fahrzeug nicht über die AXA Oldtimer-Versicherung abgesichert werden kann. Darüber hinaus muss bei Fahrzeugen ab einem Wert von mehr als 25.000 € ein entsprechendes Wertgutachten vorgelegt werden. Ihr Vorteil dabei – der hier einmal ermittelte Wert ist immer auch Grundlage der Erstattung im Versicherungsfall.

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Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1995

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Unser Tipp zur Oldtimer-Versicherung

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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01067 Dresden
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