AXA Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Anwartschaftsversicherung

Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Anwartschaftsversicherung

Die Heilfürsorge stellt für Mitarbeiter/innen in Teilbereichen des öffentlichen Dienstes einen wichtigen Bestandteil der Krankenversorgung dar. Aufgrund der beruflichen Risiken benötigen die Beschäftigten einen ganz besonderen Schutz. Sollte der Heilfürsorgeberechtigte seine aktive Dienstzeit beenden oder in den Einzeldienst wechseln, fällt die Heilfürsorge weg. Dann besteht ein Beihilfeanspruch. Gemäß der Beihilfevorschriften werden dem Versorgungsempfänger 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe gezahlt. Für die übrigen 30 Prozent wird eine private Krankenversicherung benötigt. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert Sie gerne darüber, wie Sie als Heilfürsorgeberechtigte/r von den Vorteilen der AXA profitieren. Mit der Anwartschaftsversicherung der AXA steht der garantierten Aufnahme, ohne erneute Risikoprüfung, in die private Krankenkasse nichts im Weg. 

Vorteil der Anwartschaftsversicherung der AXA

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Anwartschaft Ihnen die Risikoprüfung beim Übergang auf den Beihilfeanspruch erspart. Das bedeutet, dass alle Krankheiten und deren Folgen, die während der Anwartschaft eintreten, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung über die Anwartschaftsversicherung der AXA mitversichert sind.

Der Heilfürsorgeanspruch ist zeitlich begrenzt 

Beamte und Beamtenanwärter bekommen während der aktiven Dienstzeit im Krankheitsfall die Unterstützung durch den Dienstherrren oder die Länder. Sobald es zu einer Dienstunfähigkeit kommt, die aktive Dienstzeit beendet wird oder ein Wechsel in den Einzeldienst erfolgt, endet der Heilfürsorgeanspruch. Dann haben Beamte bzw. Beamtinnen einen Anspruch auf Beihilfe, mit der sie Behandlungskosten, die beihilfefähig sind, bis zu einem Prozentsatz von 70% erstatten lassen können. Darüber hinaus kommt es natürlich zu einer Versorgungslücke, die mit der Anwartschaftsversicherung der AXA hervorragend abgedeckt werden kann. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unterstützt Sie gerne dabei, eine optimale Lösung für mehr finanzielle Flexibilität zu finden.

Wer kann die Anwartschaftsversicherung der AXA in Anspruch nehmen?  

Die Anwartschaftsversicherung der AXA können Sie nutzen, sofern Sie bislang noch nicht bei der AXA krankheitskostenvollversichert sind. Wenn Sie in den Berufsgruppen Polizei, Bundespolizei oder in der Feuerwehr bedienstet sind und einen Heilfürsorgeanspruch haben, können Sie Ihren Versorgungslücken mit der Anwartschaftsversicherung der AXA entgegenwirken. Die Anwartschaftsversicherung kann auch von Studenten und Absolventen einer Hochschule abgeschlossen werden, sofern sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familien- oder pflichtversichert sind. Dies gilt nur für diejenigen, die ein Berufsziel einer Beamtenlaufbahn, wie beispielsweise Lehrer oder Hochschullehrer, verfolgen.

Zusatzelemente der Anwartschaftsversicherung

Ein Zusatzelement der Anwartschaftsversicherung der AXA ist die Heilfürsorgeergänzung, die unter anderem den Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlungen abdeckt. Des Weiteren werden zum Beispiel die Kosten für eine Sehhilfe zu 100 Prozent übernommen, anteilige Kosten für Heilpraktikerbehandlungen etc. Weitere Zusatzelemente sind beispielsweise das Kurtagegeld, das Krankenhaustagegeld und auch stationäre Wahlleistungen.

Wir beraten Sie gerne

Das kompetente Team der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne unverbindlich und detailliert über alles rund um die Anwartschaftsversicherung der AXA.

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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