Bauleistungsversicherung - Das Fundament für Bauvorhaben
Baustellen sind gefahrenträchtige Orte und belegen Spitzenplätze in Unfallstatistiken. Die Ursachen sind vielfältig: beispielsweise mutwillige Beschädigungen, Fahrlässigkeit oder Umweltkatastrophen.
Während der gesamten Bauphase kann es für den Bauherrn und auch für den Bauunternehmer zu unplanmäßigen Kosten kommen. Die Gefahr unvorhersehbare Zerstörungen besteht jederzeit. Durch Frost, Überschwemmung oder Vandalismus können auf Ihrer Baustelle Schäden entstehen, deren Beseitigung Verzögerungen oder gar einen Baustopp verursachen.
Nach VOB Teil B §7 gilt:
Für unabwendbare Ereignisse (wie Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr, außergewöhnliche Witterungsereignisse) muss der Bauunternehmer nicht aufkommen. Der Bauunternehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen durch den Bauherrn.
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und die Wiederherstellung der Baustelle um das Bauvorhaben zeitnah fortsetzen zu können, muss der Bauherr selbst aufbringen. Bereits während der Bauphase sind Sie einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt, auch wenn Sie den Bau noch nicht abgenommen haben.
Für sonstige Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungsverhältnisse) muss der Bauunternehmer Ersatz leisten. Ein Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen durch den Bauherrn steht ihm nicht zu.
Erst nach der Abnahme durch den Bauherrn erhält der Bauunternehmer die vereinbarte Vergütung. Kommt es zu einem Schaden während der Bauphase und die Arbeit muss nochmals ausgeführt werden, bedeutet das für den Bauunternehmer doppelte Material- und Lohnkosten.
Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten des nochmaligen Materialeinsatzes und Lohnaufwands für den Bauunternehmer.
Die Bauleistungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden sichert Bauherrn und Bauunternehmern finanziell ab, wenn es zu Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen oder an gelagertem Baumaterial durch:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Böswillige Beschädigungen
- Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Starkregen)
- Brand
- Blitzschlag oder Explosion
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
- Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile kommt.
Sie profitieren mit der Bauleistungsversicherung von AXA:
- Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt
- Da sich bei einem Schadenfall die Haftungsfrage selten leicht klären lässt, enden viele Streitfälle vor Gericht. Die Bauherrenhaftpflicht von AXA trägt die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen sowie anfallende Gerichts- und Reisekosten
- Einbußen aufgrund von Verzögerungen, wie entgangene Mieteinnahmen, werden mit der Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Optimale Absicherung
Mit der Bauleistungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden sind Sie optimal finanziell abgesichert, sollte eine Reparatur der beschädigten Sachen, Wiederbeschaffung oder Transporte notwendig sein.
Als Bauherr haften Sie für die Sicherheit Ihrer Baustelle. Kommt es zu Personenschäden, haften Sie unbeschränkt. Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe können entstehen: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen.
Mit der Bauherrenhaftpflicht von AXA sind Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter finanziell abgesichert.
Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung von AXA rundet eine optimale Absicherung ab und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Umfassend und kompetent beraten unsere Mitarbeiter der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden Sie persönlich und finden mit Ihnen die passende Versicherungslösung für Ihr Bauvorhaben.
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