Dienstunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, kann Sie der Dienstherr bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Allerdings kann es passieren, dass Sie unter Umständen mit der gesetzlichen Versorgung Ihren Lebensstandard nicht mehr halten können.
Was heißt "dienstunfähig" eigentlich?
Wenn durch körperliche oder geistige Einschränkungen ein Beamter nicht mehr seinen Dienstpflichten nachkommen kann, gilt er als dauerhaft dienstunfähig. Auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens, entscheidet der Dienstherr über die Versetzung des Betroffenen in den Ruhestand. Eine Dienstunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres länger als 3 Monate krank ist und nicht abzusehen ist, dass er seine komplette Dienstfähigkeit innerhalb dieser Zeit wiedererlangt.
Wie geht es weiter?
Auch wenn Sie aufgrund Ihrer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt erhalten, kann Ihnen noch eine andere Tätigkeit zugemutet werden. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall nicht zahlt, ist eine private Versicherung Gold wert. Wenn Sie Beamter auf Widerruf oder auf Probe sind, kommt der Bund nicht für die Differenz zum entgangenen Verdienst auf. Erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen. Die Mindestversorgung von ca. 1400 €, die nach rund 20 Jahren ansteigt, erhalten Sie erst als Beamter auf Lebenszeit.
Die DBV bietet hohen Schutz
Gesundheit ist unbezahlbar, deshalb müssen Sie für den Fall der Dienstunfähigkeit und die hohen Anschlusskosten gewappnet sein. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg zeigt Ihnen die Vorteile auf, die die DBV (Deutsche Beamtenversicherung) Ihnen bietet:
Weitere Highlights im Angebot:
Weitere Infos finden Sie hier
Puschkinstr. 3
01968 Senftenberg
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