AXA Sven Kolpin in Pritzwalk Anwartschaften im öffentlichen Dienst

Versicherung Neuruppin, Kyritz und Pritzwalk – Anwartschaftsversicherung ÖD

Im Rahmen der Fürsorgepflicht erhalten Beamte eine Beihilfe von Ihrem Dienstherren, wenn sie selbst oder Familienmitglieder krank werden. Diese Beihilfe umfasst einen bestimmten Prozentsatz und ist unterschiedlich hoch. Einigen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes wird während der Ausbildung Heilfürsorge gewährt. In einigen Bundesländern erhalten Staatsdiener die Heilfürsorge sogar bis zur Pensionierung. Als Ergänzung zur anschließend notwendigen Beihilfe empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Besprechen Sie Ihre Fragen zur Anwartschaftsversicherung für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes mit Ihrer Versicherung AXA Neuruppin, Kyritz und Pritzwalk

Besondere Fürsorge durch den Dienstherrn

Die Heilfürsorge stellt eine besondere Form der Fürsorge durch den Dienstherrn dar. Beim Dienstherrn kann es sich um Bund oder Land handeln. Rechtlich gesehen kann die Heilfürsorge weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden. Gewährt wird die Heilfürsorge insbesondere jenen Berufsgruppen, deren Tätigkeit als besonders risikoreich gilt. Zu den betroffenen Berufsgruppen werden in der Regel Soldaten, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Polizisten gezählt. Bei diesen Berufsgruppen geht man davon aus, dass das Berufsrisiko so hoch ist, dass sich Angehörige nur mit hohen Beiträgen krankenversichern können. Dies möchte der Dienstherr vermeiden und daher übernehmen Bund, Land und Bundeswehr die im Krankheitsfall anfallenden Kosten. Laut Subsidiaritätsprinzip kommt der Anspruch auf Heilfürsorgevor dem Anspruch auf Beihilfe. Zum Teil sind Aufwendungen notwendig, die über die Heilfürsorge hinausgehen. Diese sind dann teilweise beihilfefähig und können zudem mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise Soldaten gelten Sonderregelungen.

Die Heilfürsorge gewährleistet eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge. Dazu zählen insbesondere: Bei AXA Neuruppin, Kyritz und Pritzwalk können Heilfürsorgeberechtigte einen Ergänzungstarif abschließen. Dieser Ergänzungstarif ist von der DBV und nennt sich BN Heilfürsorge. Dieser Tarif bietet den Vorteil, dass Kostenlücken, die Sie ansonsten selbst tragen müssten, gedeckt sind.

Sie genießen folgende Vorteile beim Ergänzungstarif:

  • Die größten Kostenlücken in den Heilfürsorgeregelungen werden abgedeckt
  • Sie erhalten umfangreiche Leistungen bei Auslandsreisen sowie für Hilfsmittel, Brillen, Heilpraktiker und Zahnersatz
  • Später kann der Ergänzungstarif in einen Beihilfeergänzungstarif umgewandelt werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung

Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Teilbereiche des öffentlichen Dienstes genießen Heilfürsorge. Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind und aufgrund Ihrer beruflichen Risiken besonderen Schutz genießen, dann ist eine Anwartschaft interessant für Sie. Wenn Sie beispielsweise Ihre aktive Dienstzeit beenden oder in den Einzeldienst wechseln, dann entfällt der Anspruch auf Heilfürsorge. Stattdessen haben Sie dann Anspruch auf Beihilfe. Versorgungsempfänger erhalten gemäß den Beihilfevorschriften des Bundes 70 % derbeihilfefähigen Aufwendungen im Rahmen der Beihilfe erstattet. Doch was geschieht mit den restlichen 30 %? Hierfür benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung können Sie sicherstellen, dass Sie eine private Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten. Vereinbaren Sie einen Termin in der Agentur Udo & Sven Kolpin – Ihrer Versicherung Neuruppin, Kyritz und Pritzwalk - und lassen Sie sich rund um die Anwartschaftsversicherung für den öffentlichen Dienst beraten.

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