Schutz in der Schule: Mit einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung für Lehrer und Lehrerinnen
Schnell ist es geschehen, eine Schramme auf dem Glastisch einer Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa von Freuden.
Zum Glück sind es meistens nur kleine Missgeschicke – kommt es aber zu einem Personen- oder zu einem Sachschaden, kann es schnell um immense Summen gehen.
Laut Gesetzgeber sind Sie dazu verpflichtet Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie haften, zu ersetzen.
In Ihrer Tätigkeit als Lehrer(in) gibt es jedoch eine Besonderheit:
Wenn Sie einmal die Pausenaufsicht vernachlässigen und dabei ein Schüler zu Schaden kommt oder es beim Chemieunterricht zu einem Brand kommt, übernimmt die Haftung zunächst einmal der Staat, also das Bundesland, in dem Sie Lehrer(in) sind.
Es gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung oder bei einem vorsätzlichen Verschulden kann der Arbeitgeber Sie jedoch in Regress nehmen.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich von diesem Risiko befreien, in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung von AXA.
Neben der finanziellen Erstattung von berechtigten Ansprüchen wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche ab.
Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von 20 Millionen Euro pauschal für Personen,- Sach,- und Vermögensschäden an. Auch der Schlüsselverlust fremder Schlüssel ist in der Diensthaftpflichtversicherung mitversichert.
Broschüre Schutz und Vorsorge für Lehrer
Weitere Informationen zum Download.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Nehmen Sie die Möglichkeit einer Beratung, zur Optimierung Ihrer Versicherungsleistungen wahr. Unsere Ansprechpartner für den Öffentlichen Dienst Florian Link und Steve Schmidt nehmen sich gerne die Zeit, gemeinsam mit Ihnen, die optimale Absicherung zu finden.