Die Berufsunfähigkeitsversicherung der AXARegionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main
Sorgen Sie für den Ernstfall vor
Ihr Beruf ist Ihnen wichtig. Unabhängig davon, ob Sie täglich ins Büro gehen, als Filialleiterin in einem Supermarkt tätig sind oder ein Architektenbüro leiten, sichern Sie sich und Ihrer Familie damit einen angenehmen Lebensstandard.
Sie möchten gar nicht daran denken, dass es einmal anders kommen könnte. Doch dann passiert es. Durch einen Unfall werden Sie so stark geschädigt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Neben den gesundheitlichen Problemen müssen Sie auch die finanziellen Ausfälle aufgrund der fehlenden Gehaltszahlungen kompensieren. Können Sie jetzt auf eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen, sichern Sie Ihren gewohnten Lebensstandard ab.
Die AXA Regionalvertretung Stein oHG mit unseren Inhabern Florian Link und Dominic Friebe in Frankfurt am Main informiert Sie darüber, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist und welche Pluspunkte für Sie damit verbunden ist.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit gesetzlich geregelt. Nach § 172 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gelten Sie als berufsunfähig, sobald Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr ausüben können. Maßgeblich dazu sind weniger als 50 % Arbeitsleistung für die voraussichtlichen nächsten 6 Monaten. Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit können krankheits- oder unfallbedingt sein. Auch eine Invalidität kann dafür verantwortlich sein, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr mit der gewohnten Sorgfalt ausüben können.
Die Berufsunfähigkeit grenzt sich von der Erwerbsunfähigkeit ab. Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können.
Sind Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit mit einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert, können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten.
Dazu halten wir von der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main drei leistungsstarke Tarife mit maximaler Flexibilität für Sie bereit:
- Grundschutz: Tarif S
- Umfänglicher Schutz: Tarif M
- Rundum-sorglos-Paket: Tarif L
Ganz gleich für welchen Tarif Sie sich bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, wir verzichten auf die abstrakte Verweisung, sodass Sie bei uns nicht in einen anderen Beruf wechseln müssen, sollten Sie Ihren eigenen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten die BU-Rente in vollem Umfang ab 50 % Einschränkung und wir erheben keine Beitragserhöhung bei einem Jobwechsel, selbst wenn sich dieser als risikoreicher zeigen sollte.
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, sich für die Absicherung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden. Dennoch wollen wir von der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main Ihnen dazu ausdrücklich raten. Schon heute schafft es jeder vierte Arbeitnehmer nicht mehr in den regulären Ruhestand und scheidet frühzeitig aus. Die Ursachen sind vielseitig. Zu den häufigsten Gründen zählen Nervenerkrankungen wie Burnout und Depression, Probleme mit dem Skelett und Bewegungsapparat, Krebserkrankungen und Herz- und Gefäßkrankheiten. Unfälle sind hingegen meist seltener verantwortlich für eine Berufsunfähigkeit. Das zeigt: Es kann jeden treffen und Stress, Druck sowie hohe Belastungen im Job steigen weiter.
Trotz dieser Tatsachen wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit häufig noch stark unterschätzt. Das betrifft nicht nur risikoreiche Berufsgruppen, sondern auch Büroangestellte. So kann es schneller gehen als Sie denken und Sie stehen plötzlich vor finanziellen Herausforderungen, weil Ihr monatliches Einkommen wegfällt. Auf die staatliche Unterstützung können Sie als Berufsunfähiger nicht zählen, denn selbst wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, reicht die Erwerbsminderungsrente kaum aus, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Denken Sie daher rechtzeitig über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie von der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main nach.
Welche Folgen sind mit einer Berufsunfähigkeit verbunden?
Welche Folgen mit einer unerwarteten Berufsunfähigkeit verbunden sind, sollen die zwei folgenden Beispiele verdeutlichen:
Unterschied zwischen BU und Arbeitsunfähigkeit
Als arbeitsunfähig gelten Sie, sobald Sie krank sind und Ihre Tätigkeit nicht mehr mit der gewohnten Leistung ausüben können. Arbeitsunfähig sind Sie schon mit einer Grippe. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, geht man bei der Arbeitsunfähigkeit aber nicht von einer dauernden Leistungseinschränkung aus.
Was leistet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ihre BU-Versicherung bietet Ihnen eine solide finanzielle Absicherung, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Bei der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main genießen Sie den vollen Versicherungsschutz, wenn Sie sich durch einen ärztlichen Bericht bestätigen lassen, dass Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig geworden sind. Nicht zu den Voraussetzungen zählt, ob Sie eventuell eine andere Tätigkeit ausüben können oder wie hoch Ihr Einkommen zuvor war. Wir machen unsere Leistung auch nicht davon abhängig, ob Ihre BU durch einen Unfall oder infolge einer Erkrankung herbeigeführt wurde.
Arbeitsunfähigkeitsklausel vereinbart, wird Ihre die Arbeitsunfähigkeitsversicherung aktiviert, sobald Sie uns als Ihrem Versicherungspartner Ihre Arbeitsunfähigkeit melden.
Als Option können Sie vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages Leistungen zu einer Wiedereingliederungshilfe wählen. Nehmen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Berufstätigkeit auf, wird die Versicherung in der Form aktiv, dass sie Sie für die nächsten sechs Monate finanziell unterstützt.
Sie sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn ...
... Sie im Erwerbsleben stehen und im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht allein auf die Unterstützung des Staates angewiesen sein möchten. Können Sie Ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Um von dem staatlichen Zuschuss zu profitieren, müssen Sie nachweisen, dass Sie infolge einer Erkrankung oder einer anderen körperlichen Einschränkung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können. Haben Sie die Voraussetzung erfüllt, zahlt Ihnen die deutsche Rentenversicherung einen Betrag aus, mit dem Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Können Sie dann nicht auf ein angespartes Vermögen zurückgreifen, unterstützt Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Leistungen, die Sie in dem Versicherungsvertrag vereinbart haben.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im besonderen Maß für Sie sinnvoll, wenn Sie zu den folgenden Personen gehören:
- Sie sind erwerbstätig und können auf Ihr monatliches Nettoeinkommen nicht verzichten.
- Sie haben sich als Selbstständiger nicht freiwillig rentenversichert.
- Sie sind Berufsanfänger.
Schließen Sie Ihre BU-Versicherung bei der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main ab, integrieren wir in Ihren Vertrag eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Dies bedeutet, dass Sie von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung profitieren, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Darüber hinaus können Sie die folgenden Vorteile für sich verbuchen:
- Wodurch Sie berufsunfähig geworden sind, spielt für uns keine Rolle. Wir bieten Ihnen den vollen Versicherungsschutz, wenn Sie einen Unfall hatten oder Ihre Berufsunfähigkeit infolge einer schweren Erkrankung nicht mehr ausüben können.
- Mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente decken Sie die finanzielle Lücke ab, die im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Existenz bedroht.
- Die Versicherung zur Berufsunfähigkeit wird aktiv, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeführte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Von einer Erwerbsminderungsrente profitieren Sie erst, wenn Sie eine vollständige Erwerbsminderung nachweisen.
- Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wird nachträglich aktiviert, wenn Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsrente eine Klausel im Versicherungsvertrag aufnehmen, die eine rückwirkende Anerkennung vorsieht. Dies ist z. B. wichtig, wenn Sie berufsunfähig geworden sind und für eine längere Zeit auf die ärztliche Bestätigung warten müssen.
- Sie müssen nicht vollständig berufsunfähig sein. Um den kompletten Versicherungsschutz zu genießen, reicht der Nachweis, dass Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind.
Legen Sie im Versicherungsvertrag den Betrag fest, den Sie monatlich benötigen. Dies ist für uns die Grundlage des Auszahlungsbetrages. Hierdurch haben Sie auch im Ernstfall Planungssicherheit.
Worauf sollten Sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer BU sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung die folgenden Punkte im Blick haben:
Besonders bei einem Abschluss in jungen Jahren sind Sie daran interessiert, dass Sie auch noch in vierzig Jahren von den Leistungen Ihre Berufsunfähigkeitsrente profitieren können. Ihre persönlichen Bedürfnisse an mehr Sicherheit steigern möglicherweise dadurch, dass Sie eine Familie gründen und Kinder haben. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag dynamisch gestalten und hierin eine Nachversicherungsgarantie enthalten ist. Hiermit haben Sie die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz anzupassen, sobald ein neues Lebensereignis eintritt.
Haben Sie Ihre Versicherungszeit im Blick. Hiermit bestimmen Sie den Zeitraum, in dem Sie berufsunfähig werden können, ohne Ihren Versicherungsschutz einzubüßen. Liegt die Versicherungszeit bis zu Ihrem 55. Lebensjahr, erhalten Sie keine Leistungen, wenn Sie mit 57 berufsunfähig werden. Wir raten Ihnen deshalb, die Versicherungszeit an das Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren anzupassen.
Vereinbaren Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Beitragsdynamik und eine Leistungsdynamik. Sie beugen damit dem Szenario vor, dass sich eine Inflation nachteilig auf die Leistungen aus Ihrer Versicherung zur Absicherung der Berufsunfähigkeit auswirkt. Geht eine Beitragsdynamik aus dem Vertrag hervor, steigt Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Mit der Leistungsdynamik verschaffen Sie sich den Vorteil, dass die Leistungen Ihrer Versicherung um einen bestimmten Prozentsatz angehoben werden.
Die Leistungen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir von der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main sind bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit mit folgenden Leistungen zuverlässig und schnell an Ihrer Seite:
- monatliche Berufsunfähigkeitsrente
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- hohes Maß an Flexibilität mit vielfältigen Erhöhungsoptionen
- Teilzeit-Schutz inklusive
- 100 % Leistungserhalt im Pflegefall und bei speziellen Beeinträchtigungen
- rückwirkende Leistung ab BU-Eintritt
- Zahlung auch bei längerer Krankschreibung
- faire Versicherungsbedingungen
- Schutz zu jeder Zeit und weltweit
Ihr Partner für eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir wünschen es niemandem. Aber berufsunfähig können Sie schneller werden als Sie denken. Müssen Sie sich nach Ausfall Ihres monatlichen Nettolohnes finanziell einschränken oder ist Ihre Existenz sogar gefährdet, sollten Sie auf eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen können.
Die AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine solide Absicherung für den Ernstfall zu schaffen.
Wie sollten Sie sich bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit verhalten?
Bei Ihnen ist der Ernstfall eingetreten und Sie stehen vor den Herausforderungen einer Berufsunfähigkeit? Mit der Absicherung in der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung sichern wir jetzt Ihre finanzielle Situation umfassend ab. Zunächst benötigen Sie die Diagnose Ihres Arztes und damit ein ärztliches Attest, welches nachweist, dass Sie unfall- oder krankheitsbedingt für einen längeren Zeitraum oder sogar lebenslang Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Nehmen Sie im Anschluss Kontakt zur AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt am Main auf und teilen Sie uns die Beantragung der Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit. Wir informieren Sie über alle notwendigen Unterlagen, die Sie uns im Anschluss zusenden oder in unserer Geschäftsstelle vorbeibringen können. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Haben wir alle Dokumente erhalten, prüfen wir diese umfänglich und zahlen Ihnen nach positiver Bewertung Ihre vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente ohne Umwege aus.
Kontaktieren Sie uns
AXA Regionalvertretung Stein oHG Inh. Florian Link & Dominic Friebe
Wir bieten Ihnen eine BU-Rente an, die zusätzlich mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung ausgestattet ist. Sie profitieren von dem Vorteil, dass der volle Versicherungsschutz greift, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig geworden sind. Damit haben Sie nicht nur eine bestimmte Planungssicherheit. Sie profitieren auch davon, dass Sie Ihren Lebensstandard halten können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben gerade den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen.
60313 Frankfurt am Main
WR-Zeil 127
60313 Frankfurt am Main
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
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sowie nach Vereinbarung