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AXA Regionalvertretung Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe in Frankfurt am Main Ertragsausfallversicherung Frankfurt am Main

Die Ertragsausfallversicherung der AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt

Sicherheit für Ihr Unternehmen

Werden Ihre betrieblichen Sachwerte zerstört oder beschädigt, kann eine Unterbrechung Ihres Betriebes die Folge sein. Dies führt zum einen zu einer fehlenden Marktpräsenz. Zum anderen zieht sie möglicherweise Engpässe in der Liquidität nach sich – häufig ist die finanzielle Existenz eines Unternehmens gefährdet. Mit der Ertragsausfallversicherung unserer AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Ertragsausfall-Versicherung: Schützen Sie sich vor
finanziellen Engpässen!

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Diese ist auch unter der Bezeichnung Betriebsschließungsversicherung bekannt. Sie greift beispielsweise bei Schäden durch Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus und Raub sowie böswilliger Beschädigung. Darüber hinaus, wenn Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel Sachwerte gebrauchsunfähig machen. Gleiches gilt für Elementarschäden, darunter Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen.
 
Abgesichert sind weiterhin innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Rauch und vieles mehr. Selbst sogenannte unbenannte Gefahren lassen sich in die Betriebsschließungsversicherung integrieren. Im Schadensfall kommen wir für Ihre fortlaufenden Kosten sowie entgangenen Gewinne aus der Betriebstätigkeit auf. Zu Ersteren zählen unter anderem Mieten und Zinsaufwendungen.

Die Leistungen der AXA Ertragsausfallversicherung
im Einzelnen

Wir bieten Ihnen mit dieser Versicherung umfangreiche finanzielle Sicherheit.

Ersatz bei Unterbrechung Ihres Betriebs


Liegt eine Unterbrechung Ihres Betriebes vor, leisten wir Ersatz für nicht erwirtschaftete Beträge. Damit ist sichergestellt, dass Sie die fortlaufenden Kosten wie Gehälter und Löhne weiterhin zur Verfügung haben. Außerdem werden Sie mit keinem Verzicht auf den nicht realisierten Betriebsgewinn konfrontiert.

Maßnahmen zur Schadenabwendung oder Schadenminderung

Wir sichern Ihnen die Übernahme von zahlreichen Kosten zu. Dazu gehören zum Beispiel die Anmietung von Räumlichkeiten sowie die Errichtung von provisorischen Einrichtungen. Auch zusätzlich notwendige Werbeaktionen, die positiven Einfluss auf den Schadenverlauf nehmen, und der Zukauf von Waren sind abgedeckt.

Wechselwirkungsschäden



Der Begriff „Wechselwirkungsschäden“ steht für unsere Leistungen bei wechselseitigen Auswirkungen eines etwaigen Schadens durch Unterbrechung. Konkret geht es dabei um verschiedene Betriebsorte eines Unternehmens.

Schäden durch Unterbrechung


Unsere Geschäftsinhalts-Versicherung beinhaltet zudem den Fall, dass Ihre Firma von einem Schaden durch Unterbrechung betroffen ist. Er kann sich unter anderem darauf beziehen, dass die Produktlieferung durch ein drittes Unternehmen – aufgrund eines Sachschadens – verhindert ist. Dieser Umstand wird auch als „Rückwirkungsschaden“ bezeichnet. Die Erstattung diesbezüglicher Kosten erhalten Sie mit dem Profi-Schutz-Absicherungspaket unserer AXA Ertragsausfallversicherung.

Top-Zusatz zur Ertragsausfallversicherung

Gebäude- und Geschäftsinhalts-Versicherung

Wir legen Ihnen zum Schutz von Sachwerten wärmstens den zusätzlichen Abschluss einer Gebäude- sowie Geschäftsinhaltsversicherung ans Herz. Vor allem, wenn Sie in der Gastronomie- oder Lebensmittelbranche tätig sind, kann diese von großem Vorteil sein. Wird Ihr Unternehmen aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit durch die entsprechende Behörde geschlossen, ist die Geschäftsinhaltsversicherung von größter Bedeutung. Dies gilt auch, werden Erreger einer Krankheit vorgefunden.
 
Sie können zum einen die Schließung Ihres Betriebes aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nach sich ziehen. Zum anderen stehen wegen Krankheit zum Teil auch eine Warenvernichtung, Tätigkeits-Verbote sowie teure Maßnahmen zur Desinfektion im Raum.

Weitere Vorzüge unserer Ertragsausfallversicherung

Standgelder und andere Mehraufwendungen

Wir sichern Sie finanziell ab, sollte beispielsweise die Entladung Ihrer Transportmittel nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus, wenn Ihnen Auslagen für Standgelder entstehen, sollten Ihre Lagerflächen nicht verfügbar sein.

Wertverluste und ähnliche Aufwendungen

In unsere Ertragsausfallversicherung sind zudem zusätzliche Aufwendungen und Wertverluste integriert. Ein Beispiel dafür: Unternehmer können ihre Betriebs-, Hilfs- oder Rohstoffe sowie nicht fertiggestellte Erzeugnisse infolge eines Sachschadens nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen.
 

Vertragsstrafen


Häufig zieht die Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten im Betrieb die Schlecht- oder Nichterfüllung von Arbeitsleistungen gegenüber Dritten nach sich. Unter anderem, wenn Verpflichtungen aus Abnahme oder Lieferung nicht erfüllt werden können, müssen oft Vertragsstrafen geleistet werden. Durch den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung brauchen Sie sich um derartige Ansprüche keinerlei Gedanken zu machen.

Amtliche Beschränkungen zur Wiederherstellung und Kosten für Sachverständige

Entstehen Ihnen Mehrkosten durch Beschränkungen bei Wiederherstellung seitens einer Behörde, übernehmen wir diese ebenfalls. Dies gilt auch für den Kostenaufwand bei Beauftragung eines Sachverständigen.

Ertragsausfallversicherung: praxisnahe Fälle auf einen Blick

Als zuverlässiger Partner vieler Unternehmer begegnen wir regelmäßig einer Vielzahl an Schadensbeispielen. Zwei aus unserer Versicherungs-Praxis möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Kühlhausbrand

In einer Metzgerei wurde ein Brand im Kühlhaus durch einen technischen Defekt ausgelöst. Für den Inhaber galt es, einen hohen Kostenaufwand für die umfangreiche Sanierung der betrieblichen Einrichtung und des betrieblichen Gebäudes zu bewältigen. Darüber hinaus musste die Metzgerei über mehrere Wochen geschlossen bleiben.

Rohrbruch im Bereich einer Wasserleitung

Eine psycho-therapeutische Praxis erlitt einen Wasserschaden durch einen nächtlichen Rohrbruch. Sämtliche Räumlichkeiten waren durchfeuchtet. Das Trocknen und Sanieren der Praxis war unumgänglich. Selbstverständlich konnten während der Arbeiten keinerlei Behandlungen von Patienten erfolgen – die Räume ständen über einen langen Zeitraum nicht zur Verfügung.
 
Wer ähnliches erleidet wie zuvor beschrieben, kann nahe an der Grenze des finanziellen Ruins stehen. Die perfekte Absicherung bietet Ihnen der Versicherungsschutz unserer AXA Ertragsausfallversicherung.

Für Profis nur das Beste: unsere Ertragsausfallversicherung

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Sicher ist: Für jedes Unternehmen ist sowohl eine vorübergehende Betriebsschließung als auch -unterbrechung mit weitreichenden negativen Folgen verbunden. Ausnahmslos alle Betriebe sollten deshalb auf frühzeitige Schutzmaßnahmen nicht verzichten. Wir bieten Ihnen das Rundum-Absicherungs-Paket „Profi-Schutz“. Mit diesem ist es Ihnen möglich, individuell Ihr eigenes Paket aus den für Sie persönlich wichtigen Bausteinen selbst zu gestalten.
 
Ihr „Profi-Schutz“ kann zum Beispiel aus einer Kombination aus Ertragsausfall-, Inhalts-, Gebäude-, Betriebshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Mietausfall-Versicherung bestehen. Auf diesem Weg ist die Absicherung von allen relevanten Risiken garantiert. Im gleichen Atemzug vermeiden Sie konsequent überflüssige Deckungen. Natürlich halten wir für Sie besondere Rabatte bereit, die sich je nach Anzahl der abgeschlossenen Versicherungen präsentieren.

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FAQs zur Ertragsausfallversicherung

Nachstehend haben wir Ihnen die drei häufigsten Fragen und deren ausführliche Beantwortung zusammengestellt.

Warum ist das Versichern eines Ertragsausfalls von besonderer Bedeutung?

Grundsätzlich weist jeder Betrieb einen stetig hohen Kapitalbedarf auf. Er wird unter anderem zur Umsatzsteigerung und letztendlich Gewinnerzielung eingesetzt. Steht die Produktion still, besteht weiterhin ein Kostenaufwand. Gewinn und Umsatz sind jedoch im Schadensfall ausgeschlossen.

Wie berechnen sich die monatlichen Beiträge?

Sie werden individuell für jeden Betrieb berechnet. Dabei spielen die Haftzeit, gewählten Gefahren sowie die Summe eine Rolle.

Sind bestimmte Schäden ausgeschlossen?

In der Regel deckt die Versicherung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht ab. Beruhen diese auf Krieg, Terrorakte oder Kernenergie sind sie gleichfalls häufig vom Versicherer ausgeschlossen. Gleiches gilt meist, wenn weitere Schäden während der Unterbrechungszeit hinzukommen. Bestenfalls lassen Sie sich ausführlich von der Versicherung Ihres Vertrauens beraten.

Kontaktieren Sie uns

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Für mehr Informationen treten Sie mit unserer AXA Regionalvertretung Stein oHG in Frankfurt in Kontakt! Unsere Mitarbeiter informieren Sie ausführlich über unsere Versicherungen. Gerne beantworten wir Ihnen all Ihre Fragen und beraten Sie individuell.
 
 
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