Das Beamtenverhältnis – ein sicherer Hafen den viele gern ansteuern möchten
Das Beamtenverhältnis gilt in Deutschland nach wie vor als eines der besten Beschäftigungsverhältnisse am deutschen Arbeitsmarkt. Und das hat gute Gründe, denn als Beamter genießt man durchaus eine ganze Reihe von interessanten Vorteilen, im Vergleich zu einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Doch auch das Beamtenverhältnis birgt für den Beamten manche Gefahr, die es hinreichend abzusichern gilt. Eine der Gefahren, die am ehesten existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, ist grundsätzlich die Gefahr der Dienstunfähigkeit. Denn so wie der Beamte in Sachen Krankenversicherung, Besoldung, Unterstützung in Sachen Familienzuwachs etc. anders gestellt ist, als andere Arbeitnehmer, ist das auch im Bereich der Dienstunfähigkeit so – hier allerdings nicht unbedingt zum Vorteil des Beamten.
Was genau passiert im Fall einer Dienstunfähigkeit?
Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, die auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist, kommt es darauf an, in welchem Beamtenverhältnis man sich befindet. Sind Sie noch Beamter auf Widerruf, also noch in der Ausbildung im Beamtenverhältnis oder Beamter zur Probe? In diesen Fällen werden Sie von Ihrem Dienstherrn aus dem Beamtendienst entlassen und in der Rentenversicherung nachversichert. Das hat zur Folge, dass Sie zwar was Ihre Anspräühe auf eine gesetzliche Rente angeht so gestellt werden, als hätten Sie in der vorherigen Zeit nicht im Beamtenverhältnis gearbeitet, sondern wären sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen – was dazu führt dass Sie für diese Zeit zumindest Rentenansprüche haben. Dennoch sind Sie erst einmal arbeitslos und können in dem Bereich, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben, nicht mehr weiter beschäftigt werden. Da vor allem die Ausbildung im Beamtenbereich im öffentlichen Dienst sehr speziell ist, wird es schwer damit mehr als eine Anstellung als Hilfskraft bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft zu finden.
Haben Sie bereits Ihre Urkunde als Beamter auf Lebenszeit erhalten, kann Ihr Dienstherr Sie nach einer eingehenden Untersuchung des zuständigen Amtsarztes in vorzeitigen Ruhestand versetzen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr im aktiven Beamtenverhältnis sind, sondern zum Beamten außer Dienst werden und damit nur noch Anspruch auf Ihre Pension haben. Je nachdem, wie viele Jahre vor dem erreichen des gesetzlichen Rentenalters Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, müssen Sie mit teilweise empfindlichen Einschnitten bei Ihrer Pension rechnen. Beide Situationen können zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen.
Das kann die Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA garantieren wir Ihnen im Fall einer dauerhaften Dienstunfähigkeit die folgenden Leistungen:
Nutzen Sie unseren Angebotsrechner und lassen Sie sich beraten
Sie wollen sich gegen die Gefahr der Dienstunfähigkeit absichern und suchen ein für Sie passendes Versicherungsangebot? Nutzen Sie unseren Angebotsrechner oder lassen Sie sich direkt mit einem Mitarbeiter unserer AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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