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AXA Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Diensthaftpflichtversicherung

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Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte – wir sichern Sie gegen die Gefahren des Alltags ab

Es ist schnell passiert – ein Fehler in der Sachbearbeitung oder im täglichen aktiven Dienst führt zu einem Schaden, der im Anschluss zu erheblichen Kosten führen kann. Fehler sind menschlich und auch Beamte sind nur Menschen, die ihre Arbeit so gut wie möglich machen. Ob es nun ein Fehler war, der schon durch Kleinigkeiten vermeidbar gewesen wäre oder ob Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine falsche Entscheidung gefällt haben, die eben nur durch tiefergehende Prüfung hätte verhindert werden können – im ersten Moment haftet immer erst einmal Ihr Dienstherr für Sie.

Das Problem ist dabei, dass Ihr Dienstherr die Haftung im Rahmen der Amtshaftung auf Sie weiterreichen kann – also den Betrag der als Schaden entstanden ist von Ihnen zurückfordern kann. Das kann schwere finanzielle Folgen für Sie nach sich ziehen. Wir sichern Sie mit der Diensthaftpflichtversicherung effektiv gegen solche Forderungen Ihres Arbeitgebers ab und sorgen so dafür, dass Sie mit einer erheblichen Sorge weniger an Ihre tägliche Arbeit gehen können.

Wann genau kann ein Beamter in Haftung genommen werden?

Von einem Haftungsfall spricht man bei einem Beamten ab einer Handlung, der man mittlere Fahrlässigkeit zu Grunde legen kann. In diesem Fall droht eine Teilhaftung. Ab grober Fahrlässigkeit, also einer besonders schweren Verletzung der Sorgfaltspflichten oder gar bei Vorsatz haftet der Beamte zur Gänze für die entstandenen Schäden.

Beispiele für entsprechende Schadensfälle

Beamte werden in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Dienstes eingesetzt. Hier einmal ein Beispiel aus der allgemeinen Verwaltung um klarzumachen, in welchen Fällen die Diensthaftpflichtversicherung der DBV für Sie greifen würde:

Ein Beamter vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen. Die Forderungen verjähren, sodass sie nicht mehr beigetrieben werden können. Im Haftungsfall wird der Beamte für den Ersatz des Forderungsausfalls herangezogen. Wir übernehmen die Kosten, die hier auf sie zukommen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass jeder finanzielle Verlust, der auf eine Handlung die mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zur Grundlage hat zurückzuführen ist, im Zuge der Amtshaftung zurückgefordert werden kann. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht zu prüfen, ob die Amtshaftung überhaupt gerechtfertigt ist und im Falle einer gerechtfertigten Amtshaftung übernehmen wir die anfallenden Kosten.

Wir beraten Sie gern!

Das Risiko einer Diensthaftpflicht betrifft jeden Beamten. Denn die Frage, ob einem Fehler Fahrlässigkeit zu Grunde liegt oder nicht, wird oftmals von anderen in einer späteren Rückschau beantwortet. Das Verfahren dabei ist nicht immer für jeden nachvollziehbar. Gern beraten wir Sie bei der Frage, wie Sie sich am besten gegen die Gefahr der Diensthaftpflicht absichern können. Unsere Experten der AXA Generalvertetung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck stehen Ihnen hier gern zur Verfügung.

AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger
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