Pflegezusatzversicherung
Wenn wir jung sind, fangen wir gerade an, das Leben nach unseren eigenen Vorstellungen zu gestalten. An das Älterwerden und eine eventuell später eintretende Pflegebedürftigkeit möchte dabei niemand denken. Dass wir unser Leben irgendwann nicht mehr selbst gestalten können und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ist für uns Zukunftsmusik. Doch wir können schon heute einen Grundstein für unsere spätere Pflegesituation legen. Auch wenn sich die staatlichen Leistungen durch die aktuelle Pflegereform verbessert haben, reichen die Mittel nicht aus, um im Falle der Pflegebedürftigkeit alle Kosten problemlos tragen zu können, ohne die Familie dabei finanziell belasten oder sogar unser Eigentum verkaufen zu müssen.
Mit der Pflegezusatzversicherung der AXA können Sie für die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen ein monatliches Pflegegeld absichern.
Darüber hinaus besteht bei Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 4 in allen Variationen des VARIO Tarifs Beitragsfreiheit. Ein weiteres Highlight: das vertraglich vereinbarte Pflegegeld wird ab dem ersten Tag der Feststellung der Pflegebedürftigkeit gezahlt – eine Wartezeit gibt es nicht.
Pflege-Bahr
Wussten Sie, dass Sie im Bereich der Pflegezusatzversicherung auf staatliche Förderungen zurückgreifen können?
Da auch der Gesetzgeber weiß, dass die Pflegepflichtversicherung keinen vollumfänglichen Schutz im Pflegefall garantiert, wurde das Förderungsmittel der Pflege-Bahr eingerichtet.
Bei der Pflege-Bahr stellt der Staat einen jährlichen Zuschuss von 60 EUR für private Pflegezusatzverträge zur Verfügung. *
Hierdurch erhalten Sie:
*bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 EUR für die private Pflegevorsorge
Feldstr. 48
20357 Hamburg
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 15:00
08:30 bis 15:00
08:30 bis 15:00
08:30 bis 15:00
08:30 bis 12:30
sowie nach Vereinbarung