betriebliche Altersvorsorge
Wussten Sie, dass für Sie gesetzlich Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht? Nach § 3 Nr. 63 EStG haben Sie Anspruch darauf, dass Teile Ihrer Vergütung in eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) umgewandelt werden. Durch eine bAV haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre betriebliche Tätigkeit ergänzend zu der privaten Altersvorsorge eine Zusatzversorgung für das Alter aufzubauen.
Der Vorteil: Sie sparen effektiv Steuern. Die Beiträge sind dabei jährlich bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV steuerfrei und in Höhe von 4% sozialversicherungsfrei.
Neben der arbeitnehmerfinanzierten bAV besteht natürlich auch die Möglichkeit eines Zuschusses seitens des Arbeitgebers. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach auf die betriebliche Altersvorsorge an!
Möchten auch Sie von zusätzlichen Steuerersparnissen profitieren, während Sie etwas Gutes für Ihre Altersvorsorge tun? Sprechen Sie uns gerne an.
Feldstr. 48
20357 Hamburg
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sowie nach Vereinbarung
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