Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt eine Menge
Vorteile in Sachen Altersvorsorge mit sich

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz das zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, hat eine ganze Reihe interessanter Neuerungen mit sich gebracht. Davon profitieren hier sowohl für Arbeitnehmer als auch Sie als Arbeitgeber. Ziel war es dabei das bereits vorhandene Angebot an möglichen betrieblichen Altersvorsorgen weiter zu verbessern. Das Positivste dabei ist allerdings, dass es gelungen ist, sowohl das Wohl der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber zu berücksichtigen. Einer der vielen positiven Effekte ist beispielsweise, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz es geschafft hat, eine betriebliche Altersvorsoge auch für Menschen mit einem geringen oder einem mittleren Einkommen interessant zu machen.

So erhöhen sich auch Ihre Chancen am Arbeitsmarkt

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr: Zahlreiche Umfragen in den letzten Jahren  haben ergeben, dass eine gute betriebliche Altersvorsorge, für viele Arbeitnehmer oftmals genauso wichtig ist, wie die Höhe des monatlichen Gehalts. Das liegt natürlich auch daran, dass das Thema Altersvorsorge in Deutschland schon seit Jahren kontrovers diskutiert wird. Viele Deutsche machen sich dabei Sorgen – hängt doch das Damoklesschwert der sogenannten Rentenlücke und der Altersarmut über vielen, die heute noch ausreichend Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine passende Betriebsrente kann da ein wichtiger Baustein einer guten Altersvorsorge werden. Deshalb bringt eine gut durchdachte betriebliche Altersvorsorge Ihnen als Arbeitgeber auch durchaus eine ganze Reihe von Pluspunkten bei der Suche nach neuen, hochqualifizierten Mitarbeitern.

Mit den folgenden Verbesserungen kann das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufwarten

Erfreulicherweise sind die alten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge geblieben -  es sind lediglich neue Möglichkeiten hinzugekommen. Und so sehen diese neuen Varianten aus:


Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)

  • Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
  • Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%.
  • Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
  • Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert.
  • Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland –Nachdotierungsmöglichkeit


Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge

  • Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung 
  • Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet 


Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen

  • Einführung des Sozialpartnermodells
  • Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
  • Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
  • Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben

Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite

Die passende betriebliche Altersvorsorge sorgt für Sicherheit bei Ihren Arbeitnehmern und rückt Sie als Arbeitgeber in ein gutes Licht. Lassen Sie sich von unseren Experten der AXA Generalvertretung Stefan Fiebig in Berlin beraten – wir helfen Ihnen gern dabei die passende Lösung in Sachen betriebliche Altersvorsorge zu finden.

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