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Zu einem schönen Lächeln gehören gepflegte Zähne…

Folgende Erstattungen gelten jeweils inklusive der Vorleistung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

  • Zahnersatz und Inlays
    AXA erstattet 85 % der Kosten für die privatärztliche Versorgung mit Inlays und Zahnersatz, z. B. Implantate, Brücken, Kronen.
    Wenn in den vergangenen 5 Jahren vor der Maßnahme jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, übernimmt AXA sogar 90 %.
    Bei Beschränkung auf die gesetzliche Regelversorgung erstattet AXA 100 %.
  • Zahnbehandlung
    Für zahnärztliche Behandlungen wie Kunststofffüllungen oder besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen erstattet AXA 100 % der Aufwendungen.
  • Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung
    Auch für Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung übernimmt AXA 100 % der Aufwendungen. Die Leistung ist auf 120 Euro pro Jahr begrenzt.
  • Kieferorthopädie
    Für Kinder bis 18 Jahre sind 90 % der Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen abgedeckt, wenn die GKV die Maßnahme nicht bezuschusst. Bei Vorleistung der GKV ist die Erstattung auf 1.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
    Für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt AXA 90 % der Kosten, sofern die kieferorthopädische Maßnahme aufgrund eines Unfalls notwendig ist.
AXA Regionalvertretung Selim Balcioglu
Untertorstr. 19
65795 Hattersheim am Main
Termin vereinbaren 06190 8885490 06190 8885491 Filialen und Team
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