Krankenversicherung für Beamte – Restkostenversicherung
Als Beamter, egal ob „… auf Widerruf“, „… auf Probe“ oder „… auf Lebenszeit“, hat man Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist das Pendant zum Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse in der Privatwirtschaft – funktioniert aber dennoch gänzlich anders:
Der Dienstherr zahlt keinen Beitrag zu einer Versicherung zu, sondern beteiligt sich an den tatsächlich anfallenden Kosten. Somit stellt die Beihilfe im eigentlichen Sinn eine eigene Krankenversicherung dar. Dies hat zur Folge, dass der/die Beamte/in nicht mehr 100% absichern muss, sondern 100% abzgl. der Prozente der Beihilfe. Ihm verbleiben somit Restkosten, daher der Begriff „Restkostenversicherung“.
Für diese spezielle Situation, hat die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) verschiedene Produkte in unterschiedlichen Ausprägungen entwickelt. Je nach Bedarf kann man hier seine Pakete wählen, sich absichern und gilt im Anschluss als Privatpatient. Man ist demnach auch Rechnungsempfänger und kann genau prüfen, welche Leistungen der Arzt abrechnet und welche Diagnosen in der Akte stehen bleiben.
Die Rechnungen werden bei der DBV via einer APP eingereicht, hier wird also nur noch per Smartphone ein automatisches Foto geschossen und hochgeladen. Im Hauptmenü sieht man den aktuellen Stand und kann alles bequem und schnell verwalten.
Als weiteren Bonus gibt es während der Ausbildungszeit bei Leistungsfreiheit 6 Monatsbeiträge des Haupttarifes als Beitragsrückerstattung zurück – und das auch, wenn man bestimmte Vorsorgeuntersuchungen macht und diese auch einreicht und erstattet bekommt. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber so manchem Mitbewerber.
Es gibt hier noch viele weitere Details, wie die Prozentstufen der Beihilfe, die Spezifika je nach Bundesland, die möglichen Ausprägungen im privaten Teil der Krankenversicherung, das Auffüllen von Kürzungen seitens der Beihilfe etc. Für die Klärung dieser Details und Ihrer Fragen steht Ihnen unser Spezialist für den Öffentlichen Dienst, David Seib, gerne zur Verfügung.
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