Diensthaftpflicht
Als Beamter/in ist man kein Arbeitnehmer, sondern leistet Dienst. Somit ist man kein Erfüllungs-, oder Verrichtungsgehilfe seines Arbeitgebers und haftet in anderem Umfang für seine Fehler während des Dienstes als Angestellte in der Privatwirtschaft.
Der Dienstherr kann z. B. Regress nehmen, wenn ein/e Beamter/in grob fahrlässig gehandelt hat oder er kann eine Entschädigung fordern, wenn fiskalisches Eigentum beschädigt wurde. Dies sind nur zwei Beispiele in denen die Diensthaftpflicht notwendig ist. Für weitere Informationen steh Ihnen unser Spezialist für den Öffentlichen Dienst, David Seib, zur Verfügung.
AXA Generalvertretung Seib & Seib OHG
Lagerstr. 11 Haus B
64807 Dieburg
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