Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie als Privatperson vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Dabei wehrt Sie auch unberechtigte Ansprüche ab. Man nennt dies auch „passive Rechtsschutzversicherung“. Allerdings kann sie kein vollwertiger Ersatz für eine Rechtsschutzversicherung sein.
Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert ?
Die Bezeichnung Privathaftpflichtversicherung ist wörtlich zu nehmen: man ist als Privatperson versichert. Oder umgekehrt: Sie sind nicht während der Ausübung Ihres Berufes versichert, aber vor allem in Ihrer Freizeit. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, genauer der § 823. Dort heißt es „frei übersetzt“: wer jemandem vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, muss für Wiedergutmachung sorgen. Dabei haftet man mit seinem privaten Vermögen.
Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert ? Ein Schadenbeispiel:
Wenn Sie an einem geselligen Abend versehentlich das Rotweinglas umwerfen und so den weißen Teppich verschmutzen, müssen Sie sowohl den Teppich als auch das Glas ersetzen. Zum Glück ist ein solcher Schaden bei allem Ärger noch ersetzbar – zur Not auch ohne Privathaftpflichtversicherung.
Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert ?
Nun versetzen Sie sich mal in folgende Situation: ein guter Freund ist in Eile, weil er keinesfalls den Bus verpassen möchte. Bei der Überquerung der Straße missachtet er die rote Ampel, weshalb ein Auto eine Vollbremsung machen muss. Dadurch wird ein Auffahrunfall verursacht. Es werden Personen verletzt. Unwahrscheinlich, denken Sie ?
Ja, vermutlich ist das unwahrscheinlich. Aber wenn es doch passiert ? Könnte Ihr Freund den finanziellen Schaden und die Schmerzensgeldforderungen begleichen ?
Vor allem aber handelte Ihr Freund hier grob fahrlässig, denn es muss ihm bewusst gewesen sein, dass das Überqueren eine roten Ampel schwerwiegende Folgen haben kann. Dies ist nicht bei jeder Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Eine Privathaftpflichtversicherung mit entsprechender Zusatzdeckung würde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen und eine berechtigte Schadensersatzforderung begleichen.
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