Dank vermögenswirksamer Leistungen Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber kassieren
Vermögenswirksame Leistungen sind, wie es der Name schon sagt, Geldleistungen, die dazu dienen sollen, ein Vermögen aufzubauen. Dazu greift Ihnen der Staat unter die Arme und – je nach Tarifvertrag der Branche in der Sie arbeiten – auch der Arbeitgeber. Die vermögenswirksamen Leistungen werden dabei nicht auf Ihr normales Gehaltskonto überwiesen, sondern müssen von Ihnen in eine VL-fähige Sparlösung eingebracht werden. Davon gibt es eine ganze Menge verschiedene und sehr interessante Varianten. Je nachdem, was genau Sie mit dem von Ihnen aufgebauten Vermögen anstellen möchten, sollten Sie schon zum Abschluss Ihres VL-Vertrages die Augen offen halten und genau abschätzen, wozu Sie das Geld benötigen werden.
Diese Vorteile bringen Ihnen die Vermögenswirksamen Leistungen
Es ist ein Teil Ihres Gehalts, dass Sie sinnvoll anlegen – und ein zusätzlicher Zuschuss vom Arbeitgeber und, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, auch vom Staat. Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben Richter, Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Auszubildende. Ihre Vorteile dabei:
- Sie bauen mit Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf.
- Der Staat zahlt bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung hinzu.
- Sie können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie profitieren.
Diese Fördermöglichkeiten werden hier geboten
Wer sich noch nie mit dem Thema befasst hat, könnte auf den ersten Blick meinen, es wäre schwierig die einzelnen möglichen Leistungen und Zulagen auseinanderzuhalten oder zu erhalten. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine der staatlichen Fördermöglichkeiten erfüllen, stellen Sie einen Antrag und die Förderung kommt Ihnen schnell und effektiv zu gute bzw. erhöht Ihr Sparguthaben und damit Ihr angesammeltes Vermögen. Als Förderungen kommen dabei in Betracht:
- Vermögenswirksame Leistungen: je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag bis zu 480 Euro VL vom Arbeitgeber
- 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 Euro pro Jahr: vom Finanzamt auf die VL
- 20 % jährliche Förderung auf Beteiligungssparen (VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen der VL
- 8,8 % Wohnungsbauprämie: vom Finanzamt auf die förderfähige jährliche Sparleistung (512 Euro Ledige / 1024 Euro Verheiratete im Bausparen)
Dabei kommen die folgenden Anlagelösungen in Frage:
- Banksparplan
- Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- betriebliche Altersversorgung
- Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
- kapitalbildende Lebensversicherung
Wir helfen Ihnen gern weiter
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für eine der genannten Förderungen die Voraussetzungen erfüllen oder möchten eine der zahlreichen VL-fähigen Sparlösungen der AXA für den Aufbau Ihres Vermögens nutzen? Gern stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite. Unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Werder/ Havel zeigen Ihnen im Rahmen eines umfassenden persönlichen Beratungstermins gern Ihre Chancen und Möglichkeiten im Rahmen der unterschiedlichen Sparmöglichkeiten auf. Und natürlich beraten wir Sie auch zu allen Themen rund um staatliche Zulagen und mögliche Vorteile der einzelnen Sparlösungen.
Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Privatkunden
Produktübersicht
Hier finden Sie weitere Produkte und Beitragsrechner der AXA für Privatkunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote und schließen Sie direkt online Ihre Versicherung ab oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Zum Großen Zernsee 6 H
14542 Werder / Havel
Nach Vereinbarung
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00