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AXA Schott & Kaminski oHG in Werder / Havel Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz- Ihr Überblick für den vollen Durchblick

Ein neues Gesetz bringt oftmals Veränderungen mit sich, die Ihnen von Nutzen sein könnten. So ist es auch mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches ab dem 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, eine Erweiterung und Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge hat für beide entscheidende Vorteile. Damit auch Sie von dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz profitieren können, möchten Ihnen die AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Werder dieses einmal näher vorstellen.

Vorteile
Diese kleine Zusammenfassung aus den Leistungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sollte Ihnen einen Einblick in die neuen Veränderungen geben. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich jederzeit an die AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Werder wenden. Wir unterstützen Sie gern dabei, die beste Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen zu finden. Somit machen Sie nicht nur sich, sondern gleichzeitig auch Ihre Mitarbeiter glücklich. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an. Wir warten auf Sie!

Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)
Hier haben Sie als Arbeitgeber neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter. Dies gilt bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR. Ebenso wird auch die Nutzung der Riesterförderung durch den Gesetzgeber attraktiver. Weitere Pluspunkte sind außerdem die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen und es gibt eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug, beispielsweise wenn Sie in Elternzeit gehen.

Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung geschaffen. Des Weiteren können nun auch Opting-Out-Modelle genutzt werden.

Neureglung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen
Die Neuregelungen umfassen ein sogenanntes Sozialpartnermodell. Dies ermöglicht den Tarifvertragsparteien eine neue Möglichkeit, um die betrieblichen Altersvorsorge tarifvertraglich zu vereinbaren. Dies geschieht unter speziellen Rahmenbedingungen, die dann erfüllt werden müssen. Diese gelten allerdings nur für Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben.

Einen weiteren Vorteil welches das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet, ist die Steigerung der Attraktivität für Mitarbeiter. Entscheidende Maßnahmen sollen vor allem für Personengruppen mit einem kleinen und mittleren Einkommen durchgesetzt werden, sodass Sie diese durch finanzielle Anreize besser an Ihr Unternehmen binden können. Durch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge fühlen sich die Mitarbeiter von Ihnen geschätzt und haben gleichzeitig auch Ihre Zukunft abgesichert. Dies ermöglicht Ihnen eine langfristige Bindung an Ihr Unternehmen und Sie können weiterhin mit denselben Fachkräften planen.

Kontakt

Diese kleine Zusammenfassung aus den Leistungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sollte Ihnen einen Einblick in die neuen Veränderungen geben. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich jederzeit an die AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Werder wenden. Wir unterstützen Sie gern dabei, die beste Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen zu finden. Somit machen Sie nicht nur sich, sondern gleichzeitig auch Ihre Mitarbeiter glücklich. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an. Wir warten auf Sie!

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