Das Betriebsrentenstärkunsgesetz - das ist neu in 2018
Es werden seit dem 1.1.2018 neue Impulse gesetzt im Bezug auf die Betriebsrente. Die Attraktivität einer bAV soll durch das neue Gesetz erhöht werden. Unter kleinen und mittelgroßen Unternehmen soll die Verbreitung vorangetrieben werden. Fördermaßnahmen sollen etwa auch den Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessern. Was es konkret mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf sich hat erfahren Sie von uns, der AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Berlin Schönefeld,
mit Blick auf Ihren Nutzen.
Eine bessere Rente
Aktuellen politischen Themen Acht gebend lässt sich hier ein Vorstoß erkennen, die Rente für die deutsche Bevölkerung aufzubessern. Die bAV hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein ideales Instrument darstellt, um Mitarbeiter an ein Unternehmen zu binden. Mit dem neuen Gesetz soll diese Methode der Vorsorge weiter an Verbreitung finden.
Für wen ändert sich etwas?
Es verbessern sich die Bedingungen auf beiden Seiten: Sowohl für diejenigen, die bereits vor 2018 eine bAV abgeschlossen haben, als auch für diejenigen, die ab 2018 eine abschließen werden, gibt es zusätzliche Fördermaßnahmen, die sich lohnen. Bestehende Verträge können unverändert fortgeführt werden und für die neuen Verträge bieten sich zahlreiche staatliche Zusatzmittel. In beiden Seiten wird somit aufgebessert.
Besserungen bei der Direktversicherung und der Pensionskasse
- Sogenannter bAV-Förderbetrag: Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Mitarbeiter mit einem Gehalt von bis zu mtl. 2.200 EUR
- Höhere Attraktivität bei der Nutzung der Riester-Rente
- Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 (und für Altverträge ab 2022) eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%
- Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge
- Verbesserte staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen (Regelungen bei Abfindung)
- Verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug
Bei allen Durchführungswegen der bAV
- Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
- Optionssysteme: Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen
Bei tarifvertraglich geregelter bAV
- Einführung des sogenannten „Sozialpartnermodells“: Neue Möglichkeit, die bAV tarifvertraglich zu vereinbaren
- Geltung von speziellen Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
- Dies betrifft nur Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell vereinbaren, beziehungsweise vereinbart haben
Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Falls Sie Fragen zu den Neuerungen der Betriebsrente haben oder gerne weitere Informationen, etwa zum Sozialpartnermodell, wünschen, sind wir für Sie jederzeit erreichbar. Vereinbaren Sie einen Termin und Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort wird Ihnen weitere Details erläutern. Eventuell haben Sie als Arbeitgeber noch keine bAV eingeführt oder Sie haben diese bereits in Ihrem Unternehmen und möchten Ihre Mitarbeiter entsprechend informieren? Wir, die AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG aus Berlin Schönefeld stehen Ihnen mit Freude zur Verfügung!
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