Referendare und Lehrer – die auf Ihren Beihilfeanspruch angepasste private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Potsdam
Sie möchten gerne die Ausbildung zum Lehrer absolvieren? Dann wissen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der Ausbildung auch ein Referendariat, also einen praxisbezogenen Ausbildungsabschnitt absolvieren werden.
Das Besondere hierbei stellt die Tatsache dar, dass Sie in dieser Zeit als Beamter auf Widerruf eingestellt werden. Aus diesem Grund sind Sie, anders als Auszubildende in Betrieben außerhalb des öffentlichen Dienstes, von der Sozialversicherungspflicht befreit. In der Konsequenz müssen Sie sich daher entscheiden, ob Sie sich
a) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichern, oder
b) eine private Krankenversicherung abschließen (PKV).
Der Verbleib in der GKV ist allerdings in den meisten Fällen wenig sinnvoll, da Sie aufgrund der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge in voller Höhe leisten müssen, da kein Arbeitgeberanteil geleistet wird.
Darüber hinaus genießen Sie als Privatpatient eine Reihe von Privilegien, die seitens der GKV nicht berücksichtigt werden.
Die Beihilfe als Alternative zum Arbeitgeberanteil
Alternativ erhalten Sie als Referendar jedoch eine Beihilfe zur Deckung der Behandlungskosten – das heißt, der Dienstherr beteiligt sich anteilig, je nach Familienstand, an Ihren Arztrechnungen zwischen einem Anteil von 50 bis 80 Prozent der eingereichten Arztrechnungen.
Die verbleibenden Restkosten sichern Sie über die PKV ab.
Aus diesem Grund bietet die AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Potsdam einen speziell auf Sie abgestimmten Beihilfetarif an.
Als Anwärter erhalten Sie einen attraktiven Ausbildungstarif – bei vollem Leistungsportfolio und gerade einem Bruchteil des regulären Beitragssatzes! Eine Umstellung in den „Normaltarif“ findet erst nach Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe statt.
Neben der allgemeinen Krankheitskostenabdeckung besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um Zusatzleistungen aufzuwerten.
So können Sie für mehr Komfort im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes sorgen, indem
- die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer vereinbart wird
- Sie sich vom Chefarzt behandeln lassen
- oder ein anderes als in der Überweisung genanntes Krankenhaus aufsuchen.
Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt die länderspezifischen Beihilferegelungen beachten, damit Ihnen später keine unerwarteten Kosten entstehen.
Die private Pflegepflichtversicherung – ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss
Ferner empfehlen wir ebenfalls den Einschluss des Beihilfeergänzungstarifes zur Absicherung gegen die nicht erstattungsfähigen Kosten der Beihilfestelle (Laborkosten Zahnarzt, Brillen etc.).
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf und sichern Sie entsprechend ab – sprechen Sie uns an!
Beachten Sie ferner Ihre Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung – auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Produkt an, um den gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz abzurunden.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine individuelle und bedarfsgerechte Beratung. Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen in der AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Potsdam telefonisch zur Verfügung.
Alternativ nutzen Sie gerne jederzeit das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktformular – wir rufen Sie umgehend zurück!
Jägerallee 22
14469 Potsdam
09:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
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