Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet für Sie und Ihre Mitarbeiter eine Menge Vorteile
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist bereits zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Dabei hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe interessanter Neuerungen auf den Weg gebracht. Neuerungen, von denen sowohl Ihre Arbeitnehmer als auch Sie als Arbeitgeber profitieren können.
Das erklärte Ziel war es dabei, dass ohnehin bereits vorhandene Angebot an möglichen betrieblichen Altersvorsorgen weiter zu verbessern und zukunftsfähig zu machen. Als positiv zu bewerten ist der Umstand, dass es dem Gesetzgeber tatsächlich gelungen ist, sowohl das Wohl der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber zu berücksichtigen. Als einen der vielen positiven Effekte wollen wir an dieser Stelle beispielsweise herausheben, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz es geschafft hat, eine betriebliche Altersvorsoge auch für Menschen mit einem geringen oder einem mittleren Einkommen interessant zu machen.
Sie können das Thema betriebliche Altersvorsorge nutzen – zum Beispiel um sich am Arbeitsmarkt zu positionieren
Eine gute betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer genauso wichtig, wie die Höhe des monatlichen Gehalts. Vor allem unter den besser bezahlten Angestellten, den Führungskräften und Facharbeitern, sind viele auch bereit auf etwas Geld im laufenden Monat zu verzichten, wenn dadurch die gefürchtete Rentenlücke am Ende des Arbeitslebens nicht so groß ausfällt. Das verwundert auch nicht, sind Themen wie Altersarmut und das sinkende Rentenniveau doch schon seit Jahren in aller Munde. Wer auch als Rentner seinen Lebensunterhalt sicher bestreiten möchte oder seinen Lebensstandard so erhalten möchte, wie er ihn in Zeiten des Arbeitslebens aufgebaut hat, der muss heute selbst vorsorgen. Genau das ist der Grund, aus dem eine gut durchdachte betriebliche Altersvorsorge Sie als Arbeitgeber heute besonders interessant macht – sowohl bei Mitarbeitern im niedrigen und mittleren Einkommensbereich, als auch und insbesondere bei hochqualifizierten Spitzenkräften. In Zeiten von Fachkräftemangel können Sie so dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter eine hohe Unternehmensbindung verspüren und dass Sie bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter immer ein Ass im Ärmel haben.
Die folgenden Verbesserungen bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit
Erfreulicherweise sind die alten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge geblieben - es sind lediglich neue Möglichkeiten hinzugekommen. So sehen diese neuen Varianten aus:
Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)
- Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
- Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
- Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%
- Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
- Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert
- Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland –Nachdotierungsmöglichkeit
Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge
- Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
- Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet
Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen
- Einführung des Sozialpartnermodells
- Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
- Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
- Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben
Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite
Die passende betriebliche Altersvorsorge zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Schott & Kaminski oHG in Potsdam zur Seite und helfen Ihnen dabei, genau die Lösungen zu finden, die zu Ihren Vorstellungen, Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passen.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung
Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung
Laden Sie sich hier den Flyer zum Thema "Mitarbeiterbindung in der bAV" herunter.
Produktflyer für Arbeitgeber
Laden Sie sich hier eine Information zur Senkung der Fluktuationskosten durch bAV herunter.
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