Wer soll Ihre Angelegenheiten im Notfall regeln?

Entspricht eine gerichtliche Betreuung wirklich Ihrem Wunsch?

Das Thema Vollmachten und Notfallplanung liegt mir am Herzen.

  • Vorsorgevollmacht bzw. eine
  • Betreuungsverfügung (wenn Sie keine Vertrauenspersonen benennen können)
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung (für Eltern minderjähriger Kinder)
  • Trauerverfügung (zur Bestattungsvorsorge)
  • Haus- und Großtierverfügung
  • Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Hier können Sie sich über die Möglichkeiten informieren und, falls Sie es wünschen, auch die Deutsche Vorsorgedatenbank, als Ihren Dienstleister beauftragen.

AXA Hauptvertretung Ruediger Panne
Kölnerstr. 334
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