Kleine und Große Anwartschaft

Für Polizei, Feuerwehr und Soldaten

Der Zugang in die private Krankenversicherung (oder Beihilfe) ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nur über eine Prüfung des Gesundheitszustandes möglich.

Mit einer Anwartschaft können Sie sich schon vor Beitritt in die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand von heute sichern. Und später z.B. bei Pension/Rente ohne Gesundheitsfragen in die Beihilfe eintreten .Somit gibt es keine bösen Überraschungen bei Vorerkrankungen oder evtl. Ablehnungen durch eine Gesellschaft. Die Anwartschaftsversicherung kann und sollte für alle Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife beantragt werden.

Wissen Sie bereits heute, dass Sie erst in vielen Jahren, z. B. bei Pensionierung einen aktiven privaten Krankenversicherungsschutz benötigen, so sollten Sie bereits heute eine große Anwartschaft abschließen.

Die große Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen neben der nicht erneut benötigten Gesundheitsprüfung auch das Ansammeln von Altersrückstellungen. Kurz gesagt: Die Beiträge der späteren Krankenversicherung fallen wesentlich günstiger aus, als bei der kleinen Anwartschaft- denn hier werden keine Rückstellungen gebildet.

Unterschiede der Kleinen und Großen Anwartschaft

Kleine Anwartschaft

  • bei Aktivierung (Eintritt Pension/Aktivierung der Beihilfe) keine erneute Gesundheitsprüfung des Kunden notwendig
  • bei Aktivierung ist das aktuelle Eintrittsalter des Kunden für die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung/Beihilfe maßgebend
  • niedriger Beitrag während der gesamtem Anwartschaftszeit, da keine Altersrückstellungen gebildet werden
  • höherer Beitrag im Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung durch das „aktuelle“ Eintrittsalter

Große Anwartschaft

  • bei Aktivierung (Eintritt Pension/Aktivierung der Beihilfe) keine erneute Gesundheitsprüfung des Kunden notwendig
  • bei Aktivierung ist das damalige (eingefrorene) Eintrittsalter des Kunden für die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung/Beihilfe maßgebend
  • höherer Beitrag während der gesamten Anwartschaftszeit, denn es werden Altersrückstellungen gebildet à diese mindern den Beitrag der Privaten Krankenversicherung/Beihilfe bei Eintritt in die Pension
  • niedriger Beitrag/Beitragsvorteile im Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung durch das „eingefrorene“ Eintrittsalter



Sinnvolle Ergänzung zur Anwartschaft:

  • Aktive Tarife mit Leistungsanspruch um die Leistungen z.B. der Heilfürsorge aufzubessern bzw. zu ergänzen.
  • Kurtagegeld, Zahnzusatztarif, Chefarztbehandlung und 2 Bettzimmer, Krankenhaustagegeld,...

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