Wichtige Fakten zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Wozu braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Beamte werden dienstunfähig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten unfähig sind. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen. In dieser Situation leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat hiervon abweichende Leistungsvoraussetzungen.
Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet, die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden. Ab einer Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 % erbringen wir optional die für den Fall der Dienstunfähigkeit versicherte Leistung anteilig.
Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Nein. Die DBV unterwirft sich bei der Leistungsprüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung der Entscheidung des Dienstherrn. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde, dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden. Zum Beispiel wenn der Grad der BU weniger als 50 % wäre.
Ist das Bedingungswerk für alle Beamten gleich?
Nein. Es gibt, je nachdem welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt, angepasste Klauseln. Beim Verwaltungsbeamten, Lehrern und Zollbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten (Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr oder Justizvollzug) ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich, wenn der Versicherer eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit erbringen soll. Eine Leistung bei Teildienstunfähigkeit kann zusätzlich vereinbart werden.
Welche Versorgungsansprüche haben Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit?
Beamte auf Widerruf sind in der Ausbildung und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt die Wartezeit von 5 Jahren!
Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt auch die Wartezeit von 5 Jahren!
Beamte auf Lebenszeit
werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wenn diese die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Dienstunfähigkeitsversorgung ist dann allerdings immer noch sehr gering. Die Mindestversorgung beträgt rund 1.500 EUR.
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