Dienstunfähigkeitsversicherung
Ihr gesundes Einkommen im Krankheitsfall – die Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit – Bedeutung und Folgen für Sie
Als Beamter gelten Sie als dienstunfähig, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder wenn Sie als Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten voll dienstfähig sind (§ 44 BBG). Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft in beiden Fällen der Dienstherr.
Die Folge:
- Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel in den Ruhestand versetzt.
- Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen – ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn.
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Eins ist sicher: Mit dem gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch können Sie Ihren heutigen Lebensstandard nicht annähernd halten. Neben Ihrer angeschlagenen Gesundheit hätten Sie im Ernstfall auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Gerade deshalb wird von ministerieller Seite regelmäßig auf die private Vorsorge hingewiesen.
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