Mitarbeiterbindung durch „sozialen Mehrwert“
Schutz und Motivation für die Belegschaft
In Deutschland erleiden jährlich mehr als 8 Mio. Menschen einen Unfall. Häufig werden die Beteiligten dabei schwer verletzt, so dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das trifft nicht nur die Mitarbeiter hart, sondern auch das Unternehmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung stellt dabei zwar eine sinnvolle Basisabsicherung dar, die jedoch im Betrieb selbst und auf den Wegen oft keinen Versicherungsschutz bietet und deren Leistungen im übrigen begrenzt sind.
Die Gruppenunfallversicherung ist eine sehr preiswerte Sozialleistung mit hoher Wertdarstellung. Versicherungsschutz besteht in der Regel 24 Stunden täglich und auf der ganzen Welt (im privaten & beruflichen Bereich).
Durch einen umfassenden Versicherungsschutz dokumentieren Sie Ihren Mitarbeitern, dass Ihr Interesse an deren Wohlergehen nicht an der Firmentür endet. Gleichzeitig vermeiden Sie Abgrenzungsprobleme, die eine Ausschnittsdeckung nur für Berufsunfälle mit oder ohne Wegerisiko zwangsläufig mit sich bringen würde – z.B. bei Unterbrechung der Diensttätigkeit in der Mittagspause oder für sonstige eigenwirtschaftliche Besorgungen auf dem Arbeitsweg sowie Rückweg von der Arbeit nach Hause.
Qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter sind ein wichtiges Unternehmenskapital. Gerade in Zeiten verschärften Konkurrenzdrucks ist eine Belegschaft mit geringer Fluktuation besonders wichtig. Damit ein Unternehmen engagierte Mitarbeiter halten kann, ist es heute mit hohen Gehältern und gutem Betriebsklima allein nicht mehr getan. Auch das Angebot an sozialer Absicherung fällt hier mehr und mehr ins Gewicht. Nicht nur Unternehmen mit größerer Belegschaft profitieren von der GruppenUnfallversicherung der AXA. Auch und gerade für kleinere Betriebe ist sie interessant. Schon bei einer Mitarbeiteranzahl von drei Personen ist ein Vertragsabschluss möglich.
TIPP: Eine Arbeitgeber finanzierte Unfallversicherung wird sehr positiv von der Belegschaft angenommen, denn Sie wird als zusätzliche Sozialleistung angesehen oder als eine Art Lohnerhöhung bzw. Mitarbeiterbindung geschätzt!
Eine andere Art der Mitarbeiterbindung /zusätzlichen sozialen Leistung, ist die Arbeitgeber finanzierte Form der betrieblichen Altersvorsorge- auch hierzu Beraten wir Sie gern.
Wir beraten Sie gern!
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