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AXA Regionalvertretung Robert Kosik in Limburg Versicherungslexikon

Versicherungslexikon

In unsrem Versicherungslexikon finden Sie in regelmäßigen Abständen Erklärungen zu den gängigen Versicherungsbegriffen. Wenn Ihnen einer fehlen sollte, stehen wir Ihnen natürlich gerne bei AXA Limburg Graser & Kosik zur Verfügung!

Allgefahrendeckung

Die sogenannte Allgefahrendeckung ist eine Steigerung der Vollkasko. Die Allgefahrendeckung schützt vor sämtlichen Schäden und Gefahren, außer vor denen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Bagatellschaden

Bagatellschäden sind kleine Schäden wie Kratzer, Dellen etc. Die Schadenssumme liegt maximal bei 700,- Euro. Jedoch wird wie bei anderen Schäden auch ein Schadensbericht benötigt.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Die Elektronische Versicherungsbestätigung wird (eVB) abgekürzt. Sie ist von dem jeweiligen Versicherer per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief erhältlich. Sie ist Voraussetzung um ein Fahrzeug behördlich anzumelden und dient der vorläufigen Deckung des Fahrzeuges.

Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular. Auf diesem Formular können sie den Ablauf eines Unfalls festhalten sowie den Fahrzeughalter und den Unfallgegner. Beide beteiligten sind zudem verpflichtet eine Unterschrift zu leisten. Dieses Formular ist z.B. bei der AXA Versicherung zu erhalten falls man einen Auslandsaufenthalt geplant hat und dieses Formular zur Sicherheit mitnehmen möchte.

Fahrerschutz

Falls man einen selbst oder mitverschuldeten Unfall hat und jemand verletzt wird bietet die Fahrerschutzversicherung finanzielle Sicherheit. Wenn Beifahrer auch zu Schaden kommen sollten sind diese durch deren KFZ-Haftpflichtversicherung geschützt und haben den Anspruch auf Entschädigung. Daher tritt die Fahrerschutzversicherung in Kraft wenn keiner der anderen Versicherer für den Schaden aufkommt.

GAP-Deckung

Das englische Wort "gap" bedeutet Lücke. Bei einem geleasten Fahrzeug übernimmt die Versicherung im normallfall den Wiederbeschaffungswert bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden auch ohne GAP-Deckung. Steht jedoch noch etwas von dem Anfangsbetrag des Fahrzeuges offen, muss der Leasingnehmer den Restbetrag bezahlen. Dafür gibt es die GAP-Deckung, die den noch ausstehenden Betrag begleicht.

Gesetzliche Mindestdeckung

Die Gesetzliche Mindestdeckung schreibt vor wie hoch die Deckungssumme mindestens sein muss. Für Personenschäden liegt die Gesetzliche Mindestdeckung bei 7,5 Millionen Euro, 50 tausend Euro für reine Vermögensschäden und 1.120.000 Euro für Sachschäden. Die Mehrheit der KFZ-Versicherungen bieten auch höhere Beträge an.

Haarwild

Die Teilkasko kommt für Unfälle mit Haarwild auf. Jedoch muss das Haarwild auf die Straße und vor das Auto gerannt sein und sollte nicht einfach tot auf der Straße liege. Unfälle mit Hunden, Katzen, Pferden sind jedoch nur dann versichert, wenn es auch im Vertrag beinhaltet ist. Bedeutung des Haarwildes ist im Jagdschutzgesetz geregelt.

Internationale Versicherungskarte

Die Internationale Versicherungskarte ist auch als "Grüne Karte" bekannt und dient zum Versicherungsnachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung im Ausland. In der EU ist auch das KFZ-Kennzeichen ein Versicherungsnachweis.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Ohne Autohaftpflicht läuft nichts! Wer ein Auto auf sich zulässt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, für die der Fahrer oder Halter des Fahrzeugs aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht wird. Dies gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dadurch können Schadenersatzansprüche gedeckt werden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen.

Leasing

Man muss in der Regel eine Vollkasko bei dem Leasinggeber abschließen bei Leasingfahrzeugen.

Mallorca Police

Wenn bei einem Unfall im Ausland die Deckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, tritt die Mallorca Police in Kraft und ersetzt die Schäden. Sie gilt meist in Europa und ist oft schon in der KFZ-Haftpflichtversicherung vorhanden. Es gibt aber auch Verträge die über Europa hinausragen.

Mobilitätsgarantie von Autoherstellern oder Autohäusern

Die Mobilitätsgarantie wird oft zu einem Neuwagenkauf gratis angeboten. Bereits nach zwei oder drei Jahren kann man diese dann kostenpflichtig verlängern. Jedoch wird meist nur bei technischen Defekten geholfen und nicht bei Unfällen. Bei einer vertraglich festgehaltenen Werkstattbindung steht einem in der Regel ein Ersatzfahrzeug für drei Tage zur Verfügung. Dieses wir jedoch nur bei einer vorhandenen Werkstattbindung gestellt.

Neupreisentschädigung

Diese Vertragsoption schützt bei Neufahrzeugen vor großen finanziellen Einbußen falls man innerhalb des vereinbarten Zeitpunktes z.B. drei Jahren einen Totalschaden oder einen Diebstahl hinnehmen musste, denn innerhalb des vereinbarten Zeitpunktes bekommt man den Neupreis des Fahrzeuges ersetzt. Der Neupreis ist erheblich mehr als der Wiederbeschaffungswert, da Fahrzeuge schon nach kurzer Zeit einen gewissen Wertverlust haben.

Ombudsmann

Der sogenannte Ombudsmann ist kostenfrei und kann bei Unstimmigkeiten von Verbrauchern genutzt werden um die Entscheidung der Versicherung zu überprüfen. Er handelt vollkommen unabhängig von der Versicherung und überprüft die Entscheidung der Versicherung.

Ordentliche Kündigung

Die Kündigung einer KFZ-Versicherung muss spätestens einen Monat vor dem regulären Ende der Laufzeit an die jeweilige Versicherung zugestellt sein.Da die meisten Verträge zum 31.12 enden wäre es sinnvoll, der zuständigen Versicherung die Kündigung bis spätestens 30.11 zugestellt zu haben.  Sollten jedoch die Beiträge der Versicherung erhöht werden, gibt es die Möglichkeit außerordentlich zu Kündigen.

Regionalklassen

Durch die Regionalklasse wir der Beitrag der KFZ-Haftpflicht beeinflusst. Sie ist ein Faktor und hängt von der Schadensbilanz einer Region ab. Je höher die Schadenshäufigkeit ist, desto höher ist auch die Prämie der KFZ-Haftpflichtversicherung für die dortigen angemeldeten Fahrzeuge.

Ruheversicherung

Wenn man ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen besitzt muss man in dem Ruhezeitraum indem das Fahrzeug dann nicht versichert ist auch keine Beiträge dafür zahlen. Es bleibt auch ein mindest-Versicherungsschutz aufrecht solange das Fahrzeug solange das Fahrzeug in einer privaten Garage oder auf einem abgeschlossenen Hof für den gewissen Zeitraum abgestellt ist.

Rückstufung

Falls ein Vollkaskoschaden oder ein schwerer Haftpflichtschaden gemeldet wird so folgt im folgenden Jahr darauf eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Das bedeutet, dass die Versicherung für das Fahrzeug teurer wird. Um wie viele Stufen es sich handelt ist von Versicherung zu Versicherung, denn Jede Versicherung hat eine andere Rückstufungstabelle nach der sie sich richtet. Der Rückstufung kann man aber auch durch den „Rabattretter“ der Versicherung entgehen oder durch die Erstattung der verursachten Schäden aus der eigenen Tasche.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist dazu da, um Fahrzeuge anzumelden die nicht das ganze Jahr in Betrieb sind. Wenn das Fahrzeug z.B. von März bis Oktober ein Saisonkennzeichen hat, ist es in dieser Zeit voll Versichert. In der Zeit, in der es steht, wird es normalerweise von einer Beitragsfreien Ruheversicherung gedeckt.

Schadenfreiheitsklasse

Vorsichtiges und defensives Fahren zahlt sich aus! Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt den Beitragssatz und damit die individuelle Prämie, die ein Verbraucher für die Versicherung seines Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zahlen muss. Als Faustregel gilt: je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher ist die SF-Klasse. Je höher wiederum die SF-Klasse ist, umso niedriger ist der Beitragssatz.

Schadenfreiheitsklassen (SF Klassen)

Die Schadenfreiheitsklassen sind lediglich dazu da, um die Anzahl der Schadensfreien Jahre anzuzeigen. Umso mehr Schadensfreie Jahre vorliegen, desto günstiger sind die Beiträge der Vollkasko oder KFZ-Haftpflicht Versicherung. In der Regel verwenden Fast alle KFZ-Versicherer eine Liste von 35 SF Klassen in denen sie unterscheiden. SF Klassen und Beitragssätze können sich jedoch nach Gesellschaft verändern. Die Angaben zur SF Klasse finden sie zum einen in der Police und zum anderen in der letzten Beitragsrechnung.

Schutzbrief im Rahmen der KFZ- Versicherung

Im Rahmen einer KFZ-Versicherung übernimmt der Schutzbrief unter anderem die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Vergleichbar sind die Leistungen mit Automobilclubs, jedoch gibt es im Detail Unterschiede. Leitungen werden nicht nur bei Pannenfällen erbracht sondern auch bei Fremd- oder Eigenverschulden.

Selbstbeteiligung

Bei Vollkasko- oder Teilkaskoschäden ist die Selbstbeteiligung (SB) die Summe, die man selbst bezahlen muss. Je höher die Selbstbeteiligung desto niedriger der Versicherungsbeitrag und umgekehrt.

Teilkasko- vs. Vollkaskoversicherung

Es gibt eine Teil- und eine Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.

Der Unterschied: Die Teilkasko sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab; außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch Kollision - auch bei Fahrerflucht des Verursachers oder Eigenverschulden; zudem Schäden durch Dritte, wenn das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird.

Typenklasse

Anhand der Typenklasse errechnet sich der Versicherungsbeitrag. An ihr kann man den Verlauf des Fahrzeuges erkennen sprich den Schadenverlauf und die Reparaturkosten des jeweiligen Pkw-Modells. In der Haftpicht-, Vollkasko- und der Teilkasko gibt es eigene Typenklassen. Je geringer die Typenklasse eines Pkw, desto geringer der Beitrag.

Typschlüsselnummer

Durch eine Kombination aus Typenschlüssel und Herstellerschlüssel kann ein Fahrzeug identifiziert werden. Die Einstufung in der Kfz-Versicherung erfolgt anhand dieser Nummern.

Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckungszusage bedeutet, dass der Versicherer den Versicherungsschutz bestätigt,
obwohl er die Annahme des eigentlichen, vom Versicherungsnehmer gestellten Versicherungsantrages
noch nicht erklärt hat. Sie dient in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Zulassungsstelle als Beweis,
dass das Fahrzeug versichert ist und endet spätestens mit dem Zustandekommen des eigentlichen Vertrages.

Werkstattbindung

Durch die Werkstattbindung wird festgelegt, dass das Fahrzeug bei einem Unfall in eine vorgeschriebene Partnerwerkstatt des Versicherers gebracht werden muss. Oft ist dadurch der Betrag der Kaskoversicherung günstiger und die Abwicklung einfacher.

Wiederbeschaffungswert

Der aktuelle Wert eines Fahrzeuges ist der Wiederbeschaffungswert. Falls keine Neupreisentschädigung im Falle eines Totalschadens festgelegt wurde, so erhält man den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der „Schwackeliste“ oder „DAT“ welche Dinge wie Anschaffungspreis, Alter, Verschleiß etc. berücksichtigt ermittelt.

Zweitwagen

Wenn man den Zweitwagen bei der gleichen Versicherung anmeldet wie den Erstwagen, so ist es oft die Folge, dass man in eine bessere Schadenfreiheitsklasse kommt und der Beitrag somit sinkt.

Sie haben Fragen?

Wir, vom AXA Versicherungsbüro Graser & Kosik in Limburg, stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

AXA Regionalvertretung Robert Kosik
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