Dienstunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko

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Keine Versorgung des Dienstherrn sichert das Einkommen ab!

Anspruch als Beamter auf Widerruf (kurz BaW)

  • Als BaW haben Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch bei Krankheit oder einem Freizeitunfall.
  • Bei spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienstunfähigkeit und Vollzugsdienstunfähigkeit) werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderun vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
  • Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt
  • Bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung besteht Anspruch auf Unterhaltsbeitrag gem. §38 BeaVG, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% gemindert ist.

Anspruch als Beamter auf Probe (kurz BaP)

  • Als BaP haben Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch bei Krankheit oder einem Freizeitunfall.
  • Bei spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. Polizeidienstunfähigkeit und Vollzugsdienstunfähigkeit) werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
  • Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
  • Bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall besteht Anspruch auf Unfallruhegehalt.
  • Bei Dienstunfähigkeit durch eine Dienstbeschädigung besteht Anspruch auf Ruhegehalt.

Anspruch als Beamter auf Lebenszeit (kurz BaL)

  • Als BaL haben Sie bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf die Mindestversorgung oder das eventuell höhere Ruhegehalt/Unfallruhegehalt.
  • Anspruchsunabhängig stellt jede Versorgungsvariante nur noch eine einfache Grundversorgung dar.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Ausgezeichnete Versicherungsbedingungen

  • Verzicht auf die konkrete Verweisung bei Beamten auf Lebenszeit
  • Versicherungsschutz auch bei spezieller Dienstunfähigkeit bei BaW, BaP und BaL
  • Bedarfsgerechte Dienstunfähigkeitsrenten bei Beamtenanwärtern:
    bis 1.200 € bei Beamtenanwärtern im mittleren Dienst
    bis 1.500 € bei Beamtenanwärtern im gehobenen Dienst
    bis 1.800 € bei Beamtenanwärtern im höheren Dienst
  • Versicherungsschutz auch bei Teildienstunfähigkeit
  • Versicherungsschutz auch bei DU durch Kriegsereignisse (keine aktive Beteiligung)
  • Versicherungsschutz auch bei DU durch Teilnahme an UN-/NATO-Einsätzen mit passivem Kriegsrisiko
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei einer Vielzahl von Anlässen, wie Heirat, Hauskauf, Nachwuchs, Besoldungserhöhung aufgrund Beförderung

Einfache Leistungsprüfung

  • Zur Beurteilung der Leistungspflicht reicht die Vorlage der Entlassungsurkunde/Versetzung in den Ruhestand sowie das amtsärztliche Zeugnis
AXA Hauptvertretung Rene Defort
Friedrich-Ebert-Str. 7
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