Beihilfe, Lücken, Ergänzungstarife!
Was ist die Beihilfe?
- Die Beihilfe ist eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn an den anfallenden Krankheits- und Pflegekosten.
- Die Höhe des Beihilfeanspruches richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift sowie nach dem Familienstand und besteht zu 50% oder 70%.
- Der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Ehegatten liegt bei 70%.
- Der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Kinder liegt bei 80%.
- Für die restlichen Krankheits- und Pflegekosten besteht Versicherungspflicht über einen private Krankenversicherung.
- Abweichende Regelungen gibt es in Hessen, Bremen, Baden-Württemberg.
Was beinhalten die Restkostenversicherungen der DBV?
- Die Vorteile der beihilfekonformen Tarife der DBV im Überblick:
Welche Lücken hat die Beihilfe (Bund)?
- Die Beihilfe bietet aber keine hundertprozentige Absicherung gegen finanzielle Folgen einer Erkrankung, wie beispielsweise bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Medikamenten, Kuren, Krankenhausbehandlung usw.
Was beinhalten die Ergänzungstarife der DBV?
- Die Lücken der Beihilfe schließen verschiedene Tarife der DBV und vermeiden damit hohe Zuzahlungen.
- Diese Tarife erstatten die verbleibenden Kosten für:
AXA Hauptvertretung Rene Defort
Friedrich-Ebert-Str. 7
04808 Wurzen
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Nach Vereinbarung
10:00 bis 15:00
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