Beihilfe, Lücken, Ergänzungstarife!

Was ist die Beihilfe?

  • Die Beihilfe ist eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn an den anfallenden Krankheits- und Pflegekosten.
  • Die Höhe des Beihilfeanspruches richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift sowie nach dem Familienstand und besteht zu 50% oder 70%.
  • Der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Ehegatten liegt bei 70%.
  • Der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Kinder liegt bei 80%.
  • Für die restlichen Krankheits- und Pflegekosten besteht Versicherungspflicht über einen private Krankenversicherung. 
  • Abweichende Regelungen gibt es in Hessen, Bremen, Baden-Württemberg.

Was beinhalten die Restkostenversicherungen der DBV?

  • Die Vorteile der beihilfekonformen Tarife der DBV im Überblick:   
  • Freie Wahl des Arztes, Facharztes, Zahnarztes und des Krankenhauses
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Leistungsstarker Versicherungsschutz
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsumfangs durch Bausteintarife
  • Medizinische Informationen zu Erkrankungen, Diagnoseverfahren und Behandlungsmethoden
  • Nennung spezialisierter Ärzte und Kliniken z.B. Sportmediziner
  • Suche nach Alternativen zu einem Krankenhausaufenthalt, z.B. eine ambulante Operation
  • Kompetenz und langjährige Erfahrung
  • Weitreichende Optionsrechte zur Nach- und Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Welche Lücken hat die Beihilfe (Bund)?

  • Die Beihilfe bietet aber keine hundertprozentige Absicherung gegen finanzielle Folgen einer Erkrankung, wie beispielsweise bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Medikamenten, Kuren, Krankenhausbehandlung usw. 

Was beinhalten die Ergänzungstarife der DBV?

  • Die Lücken der Beihilfe schließen verschiedene Tarife der DBV und vermeiden damit hohe Zuzahlungen.
  • Diese Tarife erstatten die verbleibenden Kosten für:
  • Material- und Laborleistungen bei Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Medikamente
  • Fahrtkosten
  • Kuren
  • Krankenhausbehandlungen
  • Pflegeergänzung
  • Behandlungen bei Auslandsreisen
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