Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko
Die gesetzliche Absicherung sichert nicht das Einkommen ab!
- Der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich und beträgt zwischen 30 – 36% des letztes Bruttoeinkommens.
- Der Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente besteht bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis weniger als 6 Stunden und beträgt zwischen 15 – 18% des letzten Bruttoeinkommens.
- Alle nach dem 2.1.1961 Geborenen können dann auch noch auf jeden anderen Beruf – unabhängig von der Ausbildung – verwiesen werden.
Die Berufsunfähigkeitsvorsorge sichert das Einkommen ab!
Ausgezeichnete Versicherungsbedingungen
Flexible Gestaltung
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung durch eine Dynamik oder umfangreiche Erhöhungsoptionen (BG 1* bis 4)
Professionelle Leistungsprüfung
- Verspätete Meldung schadet nicht
- Freie Arztwahl
- Prognose „voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig“ reicht für die Leistung (BG 1* bis 3-)
- Leistung gilt rückwirkend ab Beginn bei 6-monatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, wenn deren Dauer nicht von Beginn an erkennbar war (BG 1 bis 3-)
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
AXA Hauptvertretung Rene Defort
Friedrich-Ebert-Str. 7
04808 Wurzen
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Nach Vereinbarung
10:00 bis 15:00
10:00 bis 18:00
10:00 bis 15:00
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Nach Vereinbarung