Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko​

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Die gesetzliche Absicherung sichert nicht das Einkommen ab!

  • Der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich und beträgt zwischen 30 – 36% des letztes Bruttoeinkommens.
  • Der Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente besteht bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis weniger als 6 Stunden und beträgt zwischen 15 – 18% des letzten Bruttoeinkommens.
  • Alle nach dem 2.1.1961 Geborenen können dann auch noch auf jeden anderen Beruf – unabhängig von der Ausbildung – verwiesen werden.

Die Berufsunfähigkeitsvorsorge sichert das Einkommen ab!

Ausgezeichnete Versicherungsbedingungen

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Leistungsfall (für BG 1* bis 3-)
  • Verzicht auf die konkrete Verweisung bei mehr als 20% Einkommensreduzierung
  • Verzicht auf einen Mehrbeitrag bei Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bei unverändertem Versicherungsschutz
  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehenen Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit des §19 VVG bei nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers
  • Weltweiter Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit
  • Faire Beitragskalkulation durch Einteilung in 12 Berufsgruppen (BG)
  • kein Leistungsausschluss bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
  • Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfalls (BG 1* bis 3-)

Flexible Gestaltung

Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung durch eine Dynamik oder umfangreiche Erhöhungsoptionen (BG 1* bis 4)
  • Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall (Leistungsfallbonus)
  • Berufsunfähigkeitsschutz bei vielen Berufen bis Endalter 67 möglich
  • Fortführung der Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung im Falle der Beitragsfreistellung der Hauptversicherung (BUZ-Retter)

Professionelle Leistungsprüfung

 
  • Verspätete Meldung schadet nicht
  • Freie Arztwahl
  • Prognose „voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig“ reicht für die Leistung (BG 1* bis 3-)
  • Leistung gilt rückwirkend ab Beginn bei 6-monatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, wenn deren Dauer nicht von Beginn an erkennbar war (BG 1 bis 3-)
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
AXA Hauptvertretung Rene Defort
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