AXA Ralf Pajsert in Bottrop Übersicht Kautionsversicherungen

Bürgschaftslinien als Alternative zu Krediten

Gerne stellen wir für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 10 Mio. Euro oder einem Bürgschaftsbedarf von mehr als einer Million Euro individuelle Bürgschaftslinien zur Verfügung. Beispielsweise bieten wir für Firmen der Bau- und Maschinenbaubranche günstige Bürgschaften als Alternative zu den üblichen Krediten der Banken an. Auf diese Weise wird Ihre Kreditlinie entlastet und der finanzielle Spielraum erhöht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), Teil B (VOBB) als Versicherer zugelassen und unsere Tätigkeit genehmigt. Bei AXA stehen Bürgschaften für folgende Bereiche zur Verfügung:

  • Gewährleistung/Mängelansprüche: Absicherung von Verpflichtungen aus Bauverträgen oder Maschinenlieferungen
  • Vertragserfüllung/Ausführung: Absicherung der Erfüllung von Bauverträgen oder Maschinen- oder Anlagenbestellungen
  • An-/Vorauszahlung: Absicherung entsprechender Zahlungen des Auftraggebers
  • Bietung: Absicherung der Einhaltung der angebotenen Konditionen bei einer späteren Auftragserteilung
  • Bauhandwerkersicherung gem. §648a BGB: Absicherung der Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller und von Zeitwertguthaben. Auf Anfrage sind weitere Bürgschaftsarten möglich.

Die Varianten der Kautionsversicherung

Die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine problemlose Lösung, wenn Sicherheitseinbehalte abgelöst und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell erfüllt werden sollen. Alle Auftraggeber gehen von einer zusätzlichen Absicherung aus, denn in der Regel werden Aufträge nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben. Als Unternehmer unterliegen Sie laut BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB) und besonders in Bauverträgen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung verankert.

Um die Gewährleistungshaftung sicherzustellen, behält der Bauherr 5% der Auftragssumme ein. Als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) bietet sich eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB). Zu empfehlen ist außerdem eine Absicherung der Vertragserfüllung nach §17 VOBB durch eine Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.

Bürgschaften sind unser Geschäft

Durch unsere zahlreichen Angebote können auch die Bedürfnisse des kleinen und mittleren Handwerksbetriebs bedient werden. Durch den üblichen Sicherheitseinbehalt wird Ihre Liquidität eingeschränkt und Sie müssen befürchten, dass Ihr Auftraggeber Insolvenz anmeldet. In diesem Fall kommt der Sicherheitseinbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr zur Auszahlung. Diese Summe muss als Forderung in Ihrer Bilanz ausgewiesen werden und schwächt Ihre Finanzkennzahlen. Selbstverständlich können Sie auch Bürgschaften von den Banken erhalten, aber durch das Bürgschaftsangebot von AXA erhält Ihre Firma zu sehr attraktiven Konditionen Unabhängigkeit, Sicherheit und zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Unser Experte

[axaordbv] [ort] [name] | Markus Josten

Markus Josten

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Ihre AXA Geschäftsstelle Ralf Pajsert in Bottrop berät Sie gerne zu den Themen Kautionsversicherungen, Bürgschaften und anderen Versicherungsfragen. Wir haben uns das Motto „Ehrlich währt am längsten!" auf die Fahnen geschrieben und verstehen uns als Ihr zuverlässiger, fairer und kompetenter Partner rund um alle Versicherungsthemen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie aus unterschiedlichen Produkten Ihr individuelles Versicherungspaket schnüren können. Sprechen Sie uns an, wir sind für gerne Sie da.

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