AXA Ralf Pajsert in Bottrop Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt eine Menge Vorteile für die Altersvorsorge

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Menge Neuerungen auf den Weg gebracht, die sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sehr positiv ausgewirkt haben. Ziel war hierbei vor allem die Erweiterung und Verbesserung der bereits vorhandenen Angebote und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Erfreulicherweise wurde dabei das Wohl der Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt. Damit hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz es beispielsweise geschafft, eine betriebliche Altersvorsorge auch für Menschen mit einem geringen oder einem mittleren Einkommen sehr interessant zu machen. Damit werden dem Arbeitgeber ganz neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung eröffnet.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz steigen auch die Möglichkeiten Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen

Interessanterweise haben verschiedene Umfragen ergeben, dass eine gute betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gefördert wird, für die meisten Arbeitnehmer mindestens genauso wichtig ist, wie andere monetäre Anreize. Das zeigt, dass das Thema Altersvorsorge schon seit längerem im Kopf der Menschen angekommen ist und von den meisten als wichtiges Element des Arbeitslebens wahrgenommen wird. Das man sich frühzeitig vor der drohenden Rentenlücke und der damit womöglich einhergehenden Altersarmut schützen möchte, ist lobenswert. Noch besser ist es, wenn Arbeitnehmer dabei von ihrem Arbeitgeber unterstütz werden. Das schafft Vertrauen, fördert die Mitarbeitermotivation und macht Sie als Arbeitgeber attraktiv. Unsere Experten von der AXA Geschäftsstelle Ralf Pajsert in Bottrop beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, die sich Ihnen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgetan haben.

Diese Verbesserungen bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich

Das Beste ist, dass die alten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge komplett erhalten geblieben sind. Es sich lediglich neue Möglichkeiten hinzugekommen. Und so sehen diese neuen Varianten aus:

Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)

  • Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 Euro entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
  • Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%.
  • Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
  • Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert.
  • Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland –Nachdotierungsmöglichkeit

Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge

  • Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet

Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen

  • Einführung des Sozialpartnermodells
  • Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
  • Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
  • Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben

Unser Experte

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Ralf Pajsert

Sie wollen als Arbeitgeber noch attraktiver werden? Wir helfen Ihnen gern!

Die betriebliche Altersvorsorge wurde nicht neu erfunden, nur sinnvoll erweitert. Das bietet Ihnen als Arbeitgeber vielleicht Chancen, die Sie vorher nicht gesehen haben oder die vorher womöglich auch gar nicht da waren. Die Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Ralf Pajsert in Bottrop stehen Ihnen gern zu Seite und beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten rund um das Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz.

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