Garantie- und Kautionsversicherungen
Kautionsversicherung verleiht finanzielle Unabhängigkeit
Immer häufiger verlangen private und gewerbliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes Bürgschaften zur Absicherung ihrer Ansprüche während der Bauphase oder nach Fertigstellung der Maßnahme. Gerade auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sind Bürgschaften unabdingbar. Im Maschinen- und Anlagenbau sichern Bürgschaft ebenfalls die Ansprüche der Auftraggeber ab. Im Regelfall erfolgt diese Sicherstellung durch einen Avalkredit der Hausbank oder eine von Versicherungsunternehmen angebotenen Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung.
Unterschiede zwischen Kautionsversicherung und Avalkredit
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie des Maschinen- und Anlagenbaus erhalten von Banken eine Kreditlinie zur Verfügung gestellt. Diese kann als Kontokorrentkredit für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf oder als Avalkredit genutzt werden. Als Avalkredit bezeichnen die Banken die Abgabe von Bürgschaftserklärungen für ihre Kunden. Jede Bürgschaft schränkt also die Liquidität und damit den finanziellen Spielraum des Kunden ein. Dies kann sogar zu einer existenzgefährdenden Situation für das Unternehmen führen.
Eine Kautions- oder Bürgschaftsversicherung präsentiert sich vorteilhafter, da sie die Kreditlinie des Unternehmens nicht belastet. Beim Vergleich von Avalkredit und Kautionsversicherung zeigt sich, dass die Entscheidung für eine Versicherung auch aus Kostengründen vorteilhaft ist. Die Ansprüche, die an die Besicherung eines Bürgschaftsrahmens bei der Versicherung gestellt werden, sind häufig deutlich niedriger als die Erfordernisse bei der Bank.
Bürgschaftsversicherung für Existenzgründer
Für Existenzgründer aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist es oft beinahe unmöglich, dringend benötigte Bürgschaften über ihre Bank zu erhalten. AXA unterstützt Jungunternehmer und bietet mit einem auf Existenzgründer maßgeschneiderten Spezialtarif Bürgschaften in Form von Mängelgewährleistungen bis zu 50.000 Euro. Der Abschluss der Bürgschaftsversicherung erfolgt ohne Existenzgründer-Zuschlag zu den gleichen Konditionen wie sie etablierten Unternehmen zur Verfügung stehen. In der Regel erfolgt dies ohne Stellung von Sicherheiten.
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