Thema "Bauen"
Der Traum der eigenen Immobilie – die eigenen vier Wände …. Für viele ein lang ersehnter Traum.
Dabei ist eine zum Alter ausfinanzierte Wohnung oder Haus ebenso ein wesentlicher Teil der persönlichen Altersvorsorge.
In diesem Blog wollen wir daher aufzeigen, was beim Bau in Bezug auf Finanzierung und Versicherungen zu beachten ist.
Natürlich steht meist zum Anfang die Frage der Finanzierung auf der „to do List“. Das ist natürlich gleichermaßen – ob Bau … oder Kauf einer Immobilie.
Auch bei einem Neubau ist ja immer etwas „Kauf“ dabei…. Denn zumindest das Baugrundstück muss i.d.R. ja im Zuge eines Kaufes erworben werden.
Dabei fallen schon im Vorwege Kosten an:
- Grunderwerbssteuer – je nach Bundesland – in Schleswig-Holsten aktuell 6,5% der Kaufsumme.
- Notar & Gebühren Grundbuchamt / Amtsgericht liegen bei etwa 1,5% der Kaufsumme
- Maklerprovision bzw. Courtage meist zwischen 3,57% bis oftmals 5,95%
Diese so genannten Nebenkosten sind nicht in der Berechnung des Beleihungswertes der kreditgebenden Bank berücksichtigt. Daher ist es vorteilhaft, dass u.a. diese Nebenkosten über Eigenkapital ausfinanziert sind.
Grundsätzlich kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass im Vergleich zu früheren Jahren die Zinskonditionen für Hypothekendarlehen auf historisch niedrigem Niveau liegen. Was natürlich im Umkehrschluss dazu geführt hat, dass durch die steigende Nachfrage nach Sachwerten - und damit im Besonderen nach Immobilien, die Preise für diese stark angezogen sind. Gerade in Städten und Stadteinzugsgebiet ist dies zu beobachten.
Welche Finanzierungsform – Annuitätendarlehen, Unterlegung / Finanzierung über Bausparen, Tilgungsersatz, Zinsbindung und ggf. Einbeziehung staatlicher Förderungen etc. – macht sicher eine Baufinanzierungsberatung notwendig.
Dabei tritt die AXA selbst – wie auch die Kooperationspartner u.a. DSL & BHW Bausparkasse – als Immobilienfinanzierer auf.
Ist die Finanzierung einmal geklärt – stellt sich die Frage des Bauherrn … und der Dame 😉 ….
Welche Versicherungen sind sinnvoll bzw. nötig!!??
Meist ist die sogenannte Rohbaufeuer / Rohbaufeuerversicherung obligatorisch – und wird auch heute noch oftmals von der finanzierenden Bank eingefordert.
Die Rohbaufeuerversicherung ist sozusagen die „vorgezogene“ Feuerversicherung für das Haus in seiner Bauphase bzw. Entstehung. Bei Fertigstellung wird diese dann in die vollumfängliche Wohngebäudeversicherung umgewandelt. Darin sind dann die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel und ggf. Elementar versichert.
Die Rohbaufeuerversicherung von AXA wird dem Bauherrn bis Fertigstellung kostenfrei während der Bauphase zur Verfügung gestellt, wenn im Anschluss die Wohngebäudeversicherung bei AXA gedeckt wird.
Nun brennt aber so eine frisch geschüttete Bodenplatte oder ein Rohbau „relativ“ selten…. Von daher könnte es überaus sinnvoll sein, das Bauvorhaben während dieser Zeit bis zur Fertigstellung gegen Beschädigung und/ oder Zerstörung abzusichern.
Hierfür kann der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließen.
Im Rahmen dieser Deckung ist die Baumaßnahme bis Fertigstellung gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörung der Bauleistung versichert.
Hierzu zählen u.a.
- Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse
- Glasbruch bis Bauende
- Höhere Gewalt
- Vandalismus
- Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
- Verlust durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.
Bei Neubauten über einen Anbieter / schlüsselfertig – sollte dazu genau im Bauvertrag geklärt sein, in welchem Fall das Bauunternehmen – bzw. der Bauherr haftet und zu welchem Zeitpunkt der Gefahrenübergang des einzelnen Gewerks erfolgt.
Eine Baustelle – bzw. Neubaugebiet ist bekanntlich der schönste Kinderspielplatz überhaupt. Die allumfängliche Absicherung einer Baustelle ist gänzlich unmöglich. Dem Bauherrn sollte daher schon zu Baubeginn bewusst sein, dass er für sämtliche Sach- & Personenschäden aus der Bautätigkeit – wie auch dem Baustellenrisiko - mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen haftet.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von AXA zahlt daher für Schäden, wenn durch Fahrlässigkeit ein Dritter geschädigt wird und Sie aus gesetzlichen Haftungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zur Verantwortung gezogen werden. Bei unberechtigten Schadenersatzforderungen fungiert die Bauherrenhaftpflicht als „passive“ Rechtsschutz zur Abwehr bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Je nach Bauvorhaben und Bauzeit beinhaltet die private Haftpflichtversicherung von AXA im Rahmen der BOXflex bereits die Bauherrenhaftpflicht, so dass sie diese nicht mehr extra abschließen müssen.
siehe auch BOXflex
Für alle Fragen – rund um Ihr Bauvorhaben – steht Ihnen das AXA & DBV Team Rendsburg gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ihr AXA & DBV Team Rendsburg
Rotenhöfer Weg 65
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