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Landesbeamte und Bundesbeamte haben die Möglichkeit, sich über Ihren Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe gegen das Risiko Krankheit, Tod und Pflege abzusichern.
Die Beihilfe für Beamte ist eine finanzielle prozentuale Leistung des Landes bzw. Bundes nach jeweiliger Beihilfeverordnung ( BhV ). Die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist ähnlich der Beihilfeverordnung des Bundes, jedoch nicht in allen Punkten identisch. Genauso unterscheiden sich die Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer.
Der Leistungsanspruch der Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein entspricht in etwa dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung.
Somit umfasst es alle Bereiche – von ambulanter Heilbehandlung, stationärer Versorgung wie auch zahnärztliche Versorgung. Ebenso werden Leistungen bei Behandlungen durch Heilpraktiker berücksichtigt.
Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Die / der Beihilfeberechtigte selbst hat einen Beihilfeanspruch von 50%. Zudem sind Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder ebenfalls beihilfeberechtigt, solange sie nicht selbst sozialversichert sind.
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind haben einen Beihilfeanspruch von 70%.
Der Beihilfeanspruch von 70% gilt auch für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, solange diese nicht mehr als € 18.000 eigenes Einkommen beziehen (im vorhergehenden Jahr).
Gleicher Beihilfeanspruch gilt auch für Pensionäre / Versorgungsempfänger.
Kinder bis zum 18.Lebensjahr werden generell mit 80% berücksichtigt. Zwischen 18 und 25 Jahren besteht der Anspruch i.d.R. mit 80% fort – bedingt aber entsprechenden Voraussetzungen.
Träger der Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein ist die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein in Kiel. Der Anspruch auf Beihilfe entsteht bereits durch die Ernennung zum Beamten – ab Ausbildung – also BaW bzw. Lehramtsanwärter / Lehramtsanwärterin (Referendar / Referendariat). Somit kann die / der junge Beamtin / Beamte vom Eintritt in den öffentlichen Dienst die Beihilfe nutzen.
Angehende Lehrkräfte im Referendariat / Referendar können sich also gleichermaßen über die Beihilfe in Verbindung mit einer speziellen Krankenversicherung versorgen. Die Differenz vom Beihilfesatz zu den Kosten der medizinischen Versorgung kann über eine so genannte Restkostenversicherung nach Beihilfetarif abgesichert werden. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, durch ergänzende Bausteine die Leistungen für Zahnersatz, Brille, privatärztliche Versorgung im Krankenhaus – wie auch Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer hinzu zu versichern.
Die DBV / Deutsche Beamtenversicherung bietet als Spezialist für den öffentlichen Dienst auf genau diesen Versorgungsbedarf abgestimmte Tarife an. Beamte der Polizei und Bundespolizei haben oftmals die Möglichkeit, über Ihren Dienstherrn in den Genuss der Heilfürsorge zu kommen – früher auch „freie Heilfürsorge“ genannt. Solange dies der Fall ist, wird eine „eigene“ Krankenversicherung für den Beamten / die Beamtin selbst ( noch ) nicht benötigt. Jedoch bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in Folge Dienstunfähigkeit / DU bzw. Pensionierung fällt dies weg und der Beamte wird beihilfeberechtigt und benötigt spätestens dann eine zusätzliche Krankenversicherung für 30% Restkosten. Daher sollte umgehend zum Diensteintritt eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Diese Anwartschaft sichert dem Beamten zu, dass diese / dieser zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung eine entsprechende Beihilfeergänzungsversicherung erhält.
Gleiches gilt für Soldatinnen und Soldaten, die sich in ihrer aktiven Zeit in der truppenärztlichen Versorgung befinden. Dabei gibt es den Unterschied zwischen kleiner Anwartschaft und großer Anwartschaft. Die Pflegeversicherung ist wie bei der aktiven Krankenversicherung für Beamte und Referendare auch bereits aktiver Bestandteil der Anwartschaftsversicherung.
Welche Lösung die für Sie richtige ist, erfahren Sie bei uns!!
Thilo Konkel als Spezialist für den öffentlichen Dienst bzw. Roland Sievers als unser Spezialist für die private Krankenversicherung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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