Wir bieten Ihnen optimalen Versicherungschutz

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV), anders als der Name es herleitet, ist die Versicherung nicht verpflichtend, jedoch unabdingbar! Der Gesetzgeber gibt nach §823 BGB vor:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Abhängig von der Art und Schwere des Schadens kann dies hohe Kosten für Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, da Du mit Deinem gesamten als auch zukünftigen Vermögen haftest. Deshalb gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den Basis-Versicherungen für Familien und Alleinstehenden.

Die AXA übernimmt für dich die Regulierung von Schadenersatzansprüchen durch unachtsame Handlungen, als auch die Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Schadensersatzansprüchen. Stellt sich heraus, dass Ansprüche den Versicherungsnehmer zu Unrecht gestellt werden, wehrt AXA diese auch notfalls ab.

Ob für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, mit AXA als Partner hast Du einen optimalen Schutz für deine finanzielle Sicherheit.

AXA Generalvertretung Platek & Stukert oHG
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