Versicherungsschutz für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr
Sie sorgen im Rahmen Ihrer Tätigkeit jeden Tag für Sicherheit und Ordnung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir wissen das zu würdigen und können Ihnen eine ideale Absicherung und einen perfekten Vorsorgeplan anbieten. In Ihrer Tätigkeit für den Öffentlichen Dienst, die den Schutz des Landes und seiner Bevölkerung beinhaltet, besteht für Ihren Dienstherrn eine Fürsorgepflicht. Ob und in welcher Höhe und Dauer Ihnen eine Heilfürsorge oder Beihilfe zusteht, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit und und der Rechtsform ab. Unterschieden wird zwischen Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig empfiehlt Ihnen in Kooperation mit der DBV, sich auf jeden Fall mit einer Krankenversicherung für Beamte umfassend abzusichern.
Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr
Sie ist ein elementarer Bestandteil der Krankenversorgung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für Polizisten und Einsatzkräfte der Feuerwehr. Mit der Heilfürsorge haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn.
Darauf müssen Sie achten
- Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach Beendigung der Ausbildung, Änderung der Tätigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand endet er.
- Nicht bei allen Leistungsbereichen übernimmt die Heilfürsorge alle Kosten, z.B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen.
- Familienmitglieder haben unter Umständen nur Anspruch auf Beihilfe.
- Schließen Sie eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge" ab.
Die Anwartschaft bezieht sich auf Ihren heutigen Gesundheitszustand für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie später erkranken, besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch ohne Erhöhung der Kosten.
Beihilfe mit Familie
Die Familienmitglieder eines Beamten erhalten eventuell Beihilfen nach dem Beihilfebemessungssatz, ausgenommen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen:
- 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
- 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner
- 50% für Beamte mit einem Kind
- 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern
Der restliche Kostenanteil muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung, zum Beispiel mit dem Tarif Vision B, abgesichert werden. Auch hier ist eine Pflegepflichtversicherung ratsam.
Top-Versicherungsschutz für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr
Terminvereinbarung
Während unserer Öffnungszeiten der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stehen wir Ihnen telefonisch für eine Terminabsprache zur Verfügung.
Als Alternative bieten wir Ihnen das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktformular an. Dieses können Sie jederzeit nutzen – wir rufen schnellstmöglich zurück!
04109 Leipzig
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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