Versicherungsschutz für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr​

Sie sorgen im Rahmen Ihrer Tätigkeit jeden Tag für Sicherheit und Ordnung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir wissen das zu würdigen und können Ihnen eine ideale Absicherung und einen perfekten Vorsorgeplan anbieten. In Ihrer Tätigkeit für den Öffentlichen Dienst, die den Schutz des Landes und seiner Bevölkerung beinhaltet, besteht für Ihren Dienstherrn eine Fürsorgepflicht. Ob und in welcher Höhe und Dauer Ihnen eine Heilfürsorge oder Beihilfe zusteht, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit und und der Rechtsform ab. Unterschieden wird zwischen  Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht.  Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig empfiehlt Ihnen in Kooperation mit der DBV, sich auf jeden Fall mit einer Krankenversicherung für Beamte umfassend abzusichern.

Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr

Sie ist ein elementarer Bestandteil der Krankenversorgung für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für Polizisten und Einsatzkräfte der Feuerwehr. Mit der Heilfürsorge haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn.

Darauf müssen Sie achten

  • Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach Beendigung der Ausbildung, Änderung der Tätigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand endet er.
  • Nicht bei allen Leistungsbereichen übernimmt die Heilfürsorge alle Kosten, z.B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen.
  • Familienmitglieder haben unter Umständen nur Anspruch auf Beihilfe.
  • Schließen Sie eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge" ab.

Die Anwartschaft bezieht sich auf Ihren heutigen Gesundheitszustand für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie später erkranken, besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch ohne Erhöhung der Kosten.

Krankheitskosten während der Zeit der Heilfürsorge

Für Bundesbeamte werden bei Zahnersatz nur 40% der Material- und Laborkosten von der Heilfürsorge ersetzt und Rechnungen für Sehhilfen oder für Heilpraktiker nicht komplett erstattet. In Zusammenarbeit mit der DBV, dem Spezialisten für den Öffentlichen Dienst, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten zur Kostenminimierung. Unter anderem empfehlen wir die private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge", um die Lücken der Heilfürsorge zu schließen.                                                                                               

Beihilfe für Beamte und Familienangehörige

Was bedeutet eigentlich der Begriff „beihilfeberechtigt“? Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Jeder andere Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung, während Sie anteilig Ihre jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen, den sogenannten Beihilfebemessungssatz (50%, wenn Sie kinderlos sind). Die restlichen Unkosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken. In diesem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung wie die Pflegevorsorge Vario.

Beihilfe mit Familie

Die Familienmitglieder eines Beamten erhalten eventuell Beihilfen nach dem Beihilfebemessungssatz, ausgenommen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen:

  • 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
  • 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der restliche Kostenanteil muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung, zum Beispiel mit dem Tarif Vision B, abgesichert werden. Auch hier ist eine Pflegepflichtversicherung ratsam.

Top-Versicherungsschutz für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr

Polizeibeamter

Als Polizist stehen Sie jeden Tag an vorderster Front, unter anderem zur Prävention für Bürger und Staat. Die Dienstherren verfügen über verschiedene Absicherungssysteme im Krankheitsfall wie die Heilfürsorge oder die Beihilfe. Abhängig vom Bundesland unterscheiden sich diese Systeme teilweise sehr, sodass eine bedarfsgerechte Versicherung und Absicherung für Sie und Ihre Angehörigen absolut wichtig ist.

Justizvollzugsbeamter

Im Justizvollzug sorgen Sie dafür, dass die von den Gerichten verhängten Strafen durchgesetzt werden. Als wichtiger Bestandteil des Rechtssystems tragen Sie enorm zur Befolgung und Vollzug unserer Gesetze bei. Aber nicht nur die Gesellschaft soll in Sicherheit leben, sondern Sie auch. Neben der Absicherung Ihres Dienstherrn müssen Sie zusätzlich über eine bedarfsgerechte Versicherung und Absicherung für sich und Ihre Familienangehörigen verfügen.

Zollbeamter

Sie verwalten die Finanzen des Staates und bekämpfen unter anderem Schwarzarbeit und Geldwäsche. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Finanzverwaltung und eine funktionierende Gesellschaft. Als Beamter des Zolls sind Sie bereits während der Ausbildung beilhilfeberechtigt.

Feuerwehr

Ihre beruflichen Risiken als Feuerwehrmann/frau sind besonders hoch. Nach Beendigung Ihrer aktiven Dienstzeit oder einem Wechsel in den Einzeldienst, entfällt für Sie die Heilfürsorge. Mit Ihrem Beihilfeanspruch erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt 70 Prozent der Krankenkosten erstattet.  Die übrigen 30 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Es gelten die die jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundeslandes.

Terminvereinbarung

Während unserer Öffnungszeiten der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stehen wir Ihnen telefonisch für eine Terminabsprache zur Verfügung.
Als Alternative bieten wir Ihnen das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktformular an. Dieses können Sie jederzeit nutzen – wir rufen schnellstmöglich zurück!

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04109 Leipzig
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