Mit dem Beamtenstatus in die Arbeitswelt starten
Sie haben das Glück, eine feste Zusage in Händen zu halten, sodass Sie mit Sicherheit in ein Beamtenverhältnis bei einem Dienstherren im öffentlichen Dienst aufgenommen werden? Oder haben Sie Ihre Urkunde als Beamter oder Beamtin auf Wiederruf bereits bekommen? Spätestens jetzt sollten Sie für einen Moment nicht nur an Ihre Ausbildung und Ihre beruflichen Chancen denken, sondern auch daran, dass es wichtig ist, in jeder Lebensphase hinreichend abgesichert zu sein. Denn das Beamtenverhältnis hat Licht- und Schattenseiten.
Der Beamtenstatus bringt Sicherheit – und leider auch ein Risiko
Als Beamter kommen Sie in den Genuss des wohl sichersten Arbeitsverhältnisses, das es am deutschen Arbeitsmarkt gibt. Denn als Beamter sind Sie nicht einfach nur angestellt. Sie haben mit einem Eid geschworen, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun werden, um der Allgemeinheit zu dienen. Und dafür hat Ihr Dienstherr die Verpflichtung übernommen, dafür zu sorgen, dass Ihre finanziellen Bedürfnisse gestillt werden. Aus diesem Grund spricht man bei Beamten auch nicht davon, dass sie ein Gehalt bekommen. In der Regel ist hier von einem Sold oder einer Alimentation die Rede. Das Verhältnis zwischen einem Beamten und dem Dienstherrn ist also ein ganz anderes, als dass zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber.
Doch was wie eine lange und harmonische Zusammenarbeit auf Augenhöhe und mit der gegenseitigen Verpflichtung für die Belange des anderen einzustehen klingt, kann ein schnelles Ende finden. Nämlich dann, wenn der Beamte auf Wiederruf oder der Beamte zur Probe den Ansprüchen des Dienstherrn nicht gerecht wird. In diesem Fall kann das Beamtenverhältnis schnell und einfach durch den Dienstherrn beendet werden. In der Regel greifen Behörden auf diese Möglichkeit zurück, wenn Sie als Beamter oder Beamtin auf Wiederruf oder zur Probe aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung Dienstunfähig werden.
Dienstunfähigkeit für Beamten-Anfänger – der Alptraum in Sachen Karriereplanung
Sie haben Ihre Ausbildung oder Ihr Studium in Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn beendet und mit einer guten Note abgeschnitten. Nach dem Beamtenverhältnis auf Wiederruf wurden Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die zweijährige Wartezeit bis eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist, wird kein Problem sein. Doch dann erleiden Sie einen schweren Unfall oder ziehen sich eine Erkrankung zu, die Sie dienstunfähig werden lässt. Ihr Dienstherr entlässt Sie auf dem Dienst und versichert Sie in der Rentenversicherung nach. Ab diesem Moment stehen Sie so dar, als wären Sie in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Und was noch viel problematischer ist – Sie stehen ohne eine Arbeit da und mit einer Ausbildung, mit der Sie in der Regel in anderen Berufen nur sehr wenig anfangen können. Dazu sind Sie ja weiterhin Dienstunfähigkeit, leider also nach wie vor an den Folgen Ihres Unfalls oder Ihrer Erkrankung.
Es gibt keine staatliche Rentenleistung, die Ihnen in diesem Fall zustehen würde. Erst, wenn eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegen würde. Und selbst eine Erwerbsunfähigkeitsrente wäre in diesem Alter sehr niedrig angesetzt. Was bleibt ist eine große Versorgungslücke und das abrupte Ende vieler Träume. Doch so muss die Geschichte nicht ausgehen. Sie können sich gegen genau dieses Szenario effektiv schützen. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV.
Das bietet Ihnen die Dienstanfänger Police Ihrer DBV
Als langjähriger Partner des deutschen Beamtenstandes wissen wir natürlich genau, was ein Beamter in welcher Phase seines Werdeganges genau benötigt. Deshalb finden Sie in unserer Dienstanfänger-Police auch eine Versicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse als Beamter auf Wiederruf oder zur Probe zugeschnitten ist. Die folgenden Eckpunkte zeichnen unsere Dienstanfänger-Police dabei aus:
- Genießen Sie einen erheblichen Preisvorteil gegenüber anderen vergleichbaren Produkten am Markt
- Bedarfsgerechter Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung in zwei Phasen versicherbar
- Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Verbeamtung auf Lebenszeit, Heirat oder Nachwuchs)
- Versorgungsbedarf im Ruhestand nach vereinbartem Versorgungsziel
Terminvereinbarung
Während unserer Öffnungszeiten der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stehen wir Ihnen telefonisch für eine Terminabsprache zur Verfügung.
Als Alternative bieten wir Ihnen das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Kontaktformular an. Dieses können Sie jederzeit nutzen – wir rufen schnellstmöglich zurück!
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