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AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Vermögensschadenhaftpflicht Leipzig

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ist eine Versicherung, die gerade für Berufsgruppen aus dem Bereich der vorwiegend beratend, beurkundend, gutachterlich, prüfend oder verwaltenden Bereich unerlässlich ist. Wenn in einem dieser Berufszweige Fehler bei der täglichen Arbeit begangen werden, kann das zu Vermögensschäden bei betroffenen Kunden beispielsweise führen.

Für genau diese Fälle sollten Sie sich auf jeden Fall hinreichend absichern. In verschiedenen Berufszweigen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar eine gesetzliche Pflichtversicherung. Allein das macht schon deutlich, wie groß das Risiko eines auftretenden Schadens hier tatsächlich sein kann. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellen Sie sicher, dass Sie einerseits die gesetzlichen Anforderungen an Ihren vorhandenen Versicherungsschutz auf jeden Fall erfüllen.

Und das auf der anderen Seite weder Ihre Existenz durch einen möglichen Schadensfall bedroht wird, noch ein eventueller Schadensgegner aufgrund Ihrer Zahlungsunfähigkeit auf seinen Kosten und den Folgen eines Schadensfalls sitzen bleibt, ohne dass dieser Schaden reguliert werden könnte.

Mehr Informationen für diverse Berufsgruppen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (einschließlich der neuen BRAO-Reform seit dem 01.08.2022)

In einem oft hektischen Arbeitsumfeld, das von ständigem Wandel geprägt ist, erhöhen die Gerichte zunehmend die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Anwälte und die Organisation im Büro. Bereits ein kleines Versehen, wie das Versäumen einer Frist, kann gravierende finanzielle Auswirkungen für Mandanten nach sich ziehen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von AXA für Rechtsanwälte bietet Ihnen die ideale Absicherung.

Zusätzliche Leistungen zur Erweiterung des gesetzlich geforderten Versicherungsschutzes im Überblick

  • Mitversicherung einer Vielzahl weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie beispielsweise Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Mediator, Notarvertreter usw.
  • Mitversicherung von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung bestimmter juristischer Dienstleistungen (Legal Tech) entstehen.

Unabhängig von der BRAO-Reform bieten wir ab dem 01.08.2022 folgende Verbesserungen im Versicherungsschutz an:

  • Zusatzdeckung als externer Datenschutzbeauftragter sowie für Geldwäsche- und Compliance-Themen
  • Mitversicherung von Schiedsverfahren zwischen Versicherungsnehmer und Mandant
  • Mitversicherung von öffentlich-rechtlichen Haftpflichtansprüchen
  • Optionale Lösungen für besondere Einzelrisiken (sogenannte Objektdeckungen) sowie für hohe Versicherungssummen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Notare

Einige Rechtsgeschäfte, die oft auch von erheblichem finanziellen Wert sind, erfordern eine notarielle Beurkundung. Dies bringt jedoch auch höhere Haftungsrisiken mit sich, da die Haftung von Notaren für berufliche Fehler nicht begrenzt werden kann.

Zusätzliche Leistungen zur Erweiterung des gesetzlich geforderten Versicherungsschutzes im Überblick

  • Mitversicherung vieler weiterer (Neben-)Tätigkeiten, wie zum Beispiel als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter, oder behördlich eingesetzter Treuhänder.
  • Erhöhung der Jahreshöchstleistung auf das Dreifache der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
  • Verbesserte Selbstbehaltsregelung mit einem festen Selbstbehalt von 2.500 EUR.
  • Optionale Lösungen für besondere Einzelrisiken (sogenannte Objektdeckungen) sowie für hohe Versicherungssummen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Die Aufgaben eines Unternehmens- und Personalberaters sind äußerst vielfältig. Aufgrund der unterschiedlichen Beratungsbereiche steigt die Komplexität der angebotenen Dienstleistungen. Fehler können dabei nicht immer ausgeschlossen werden, jedoch können die daraus resultierenden Folgen minimiert werden.

Besondere Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Überblick

  • Umfassender Versicherungsschutz, der alle branchenüblichen Tätigkeiten abdeckt, ohne auf spezifische Beratungsfelder beschränkt zu sein.
  • Versicherungsschutz für die Unterstützung bei der Umsetzung von Beratungsergebnissen (Interimsmanagement).
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
  • Schutz gegen Vorwürfe einer wissentlichen Pflichtverletzung
  • Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch Angestellte des Unternehmens- oder Personalberaters begangen werden.
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Die Verwaltung von Immobilien umfasst nicht nur den Umgang mit beträchtlichen Vermögenswerten, sondern auch ein immer breiter werdendes Spektrum an Dienstleistungen. Dies führt zu steigenden Haftungsrisiken.

Besondere Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Überblick

  • Abdeckung aller Verstöße gemäß § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Versicherungsschutz für auferlegte Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche
  • Mitversicherung der Tätigkeiten als Immobilienmakler sowie als Sachverständiger und Gutachter im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Versicherungsschutz für die Erbringung immobilienbezogener kaufmännischer Dienstleistungen
  • Möglichkeit der Mitversicherung verschiedener Leistungen im Gebäudemanagement (Facility-Management nach DIN 32736)
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist für Schadensmeldungen
  • Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Insolvenzrisiken

Die Tätigkeiten der beteiligten Akteure im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfordern umfassende Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie betriebswirtschaftliches Know-how. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz- oder Sonderverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung gemäß §§ 270-285 InsO) oder als Verfahrenskoordinator im Insolvenzverfahren einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.

Besondere Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Überblick

  • Umfassender Versicherungsschutz bei mangelhafter Gutachtenerstellung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Mitversicherung von Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung
  • Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere gemäß §§ 34 und 69 Abgabenordnung
  • Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch das Personal des Versicherungsnehmers oder des Insolvenzschuldners begangen werden.
  • Besondere Bedingungen und Highlights für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, Chief Restructuring Officer (CRO) oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
  • Kein Selbstbehalt im Schadensfall

Versicherungsleistungen für weitere Berufsgruppen

Zusätzlich benötigen viele andere Berufe einen speziellen Haftpflichtschutz für Vermögensschäden, wie zum Beispiel Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder Sachverständige. AXA bietet auch für Ihre spezifischen beruflichen Anforderungen die geeigneten Versicherungskonzepte an.

Für weitere Informationen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere persönliche Beratung vor Ort.

Ob Pflichtversicherung oder nicht – diese Bausteine werden Ihnen gefallen

Ob es sich dabei nun um eine Pflichtversicherung für Ihren Berufsstand handelt oder nicht – wir bieten für verschiedene Berufsgruppen einzelne Bausteine, die ganz speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hier einmal zwei Beispiele für solche Profile von Berufsgruppenspezifische Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.

Nehmen wir als Beispiel das Profil der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, für die schon kleine Fehler zu erheblichen Schäden führen können. Für Rechtsanwälte bieten wir die Möglichkeit der Mitversicherung vieler weiterer Tätigkeiten, wie zum Beispiel als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Mediator, Notarvertreter und vielen mehr. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Versicherungsschutz auch für auf der anwaltlichen Tätigkeit beruhende Personenschäden und für fällige Schmerzensgelder.

Außerdem können Sie bei uns eine Vielzahl von optionalen Lösungen für Einzelrisiken zubuchen und wir bieten einige besondere Highlights für Sozietäten und einen Zusatzbaustein für Cyber-Eigenschäden.

Auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die gewisse Anforderungen erfüllen muss, damit Sie mit dieser Versicherung tatsächlich immer auf der sicheren Seite stehen. Einige, in aller Regel auch finanziell bedeutsame Rechtsgeschäfte sind der notariellen Beurkundung vorbehalten. Gleichzeitig gehen damit allerdings auch erhöhte Haftungsverpflichtungen einher. Letztlich ist die Haftung von Notaren für berufliche Versehen nicht beschränkbar. Aus diesen Grund haben wir auch für diesen Berufszweig einige zusätzliche ergänzende Leistungen ins Portfolio der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aufgenommen, wie zum Beispiel die Mitversicherung vieler weiterer Tätigkeiten, ähnlich wie in der Versicherungslösung für Rechtsanwälte. Außerdem bieten wir eine erweiterte Jahreshöchstleistung, die auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme festgelegt ist. Dazu bieten wir, neben einer ganzen Reihe weiterer Einzelbausteine und Lösungen, die Sie sich einmal in Ruhe anschauen sollten, eine verbesserte Selbstbehaltsregelung mit einer Pauschalen Summe von 2.500 EUR festem Selbstbehalt.

Kontaktieren Sie uns

Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
0341 35490015
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