Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz
Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz mit AXA & DBV Leipzig Fink & Wagner GmbH
Wie berechnet sich ein Altersruhegehalt bei Ärzten?
Das ärztliche oder medizinische Versorgungwerk arbeitet ähnlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das Altersrentenruhegehalt berechnet sich anhand von Versicherungsjahren und Rentenpunkten. Der früheste Renteneintritt beginnt mit dem 62. Lebensjahr mit monatlichen Abzügen oder mind. 35 Arbeitsjahren und dem Regelrenteneintritt mit dem 67. Lebensjahr.
Die monatlichen Rentenzahlungen bemessen sich anhand des jeweiligen Bruttogehaltes und endet bei der Beitragsmessungsgrenze von 5600 EUR Brutto (alte Bundesländer) und 4.800 EUR (neue Bundesländer).
Je nach Durchschnittsverdienst erhält man einen Rentenpunkt jährlich. Zahlt man unter dem Durchschnitt, wird der Rentenpunkt anteilmäßig gekürzt, zahlt man über dem Durchschnitt des Ärzteversorgungswerk, wird der Rentenpunkt anteilmäßig erhöht. Zum Renteneintritt werden dann alle erarbeiteten Rentenpunkte zusammen addiert und mit dem aktuell jährlichen Rentenwert Multipliziert.
Ein Beispiel:
Verdient ein Angestellter Arzt über 37 Jahre ein Bundesdurchschnittsgehalt, erhält er über die gesamte Laufzeit z.B. 37 Rentenpunkte. Verdient er die letzten 18 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze, sind es insgesamt 55 Rentenpunkte.
Dieser Wert, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert für Ärzte und Mediziner von z.B. 28,61 EUR, würde das Altersrentenruhegehalt 1.573,55 EUR ergeben.
Grundsätzlich ist dennoch festzuhalten, dass es sich um verschiedene Rentensysteme handelt.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf Bundesgesetzen mit einem Umlageverfahren und das Rentensystem der Vorsorgewerke ist eine autonom erlassene Satzung durch eine Vertreterversammlung mit dem Ziel der Kapitalbildung. Beide Systeme haben Ihre Vor- bzw. Nachteile, festzuhalten ist jedoch, dass es Systeme einer „eigenen Art“ sind.
Was gilt es zu Beachten?
Speziell für Medizinstudenten oder Jungärzte ist eine zusätzliche Höherversicherung unumgänglich.
Seit der Rentenreform 2005 steht fest, dass auch Altersrenten von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern oder sonstigen Medizinern ab einen Rentenbeginn ab 2005 zu 50% besteuert werden , jährlich steigend und ab dem Jahr 2040 zu 100% versteuert werden müssen.
In der Regel veranlasst die private Planung der Altersvorsorge von Freiberuflern im Allgemeinen, speziell bei Medizinern und Ärzten, sich über die Pflichtbeiträge des Vorsorgewerkes hinaus privat abzusichern.
Es ist dringend Notwendig auf freiwilliger Basis, am besten schon ab dem Studium, mit zusätzlichen Beiträgen zur Höherversicherung privat vorzusorgen.
Alterssteuersätzen von 30-40 Prozent, die durchaus bei Ärzten, Apothekern oder sonstigen Medizinern üblich sind, sowie einem Inflationsausgleich, sollte so früh wie möglich ein Ausgleich durch private Altersvorsorge entgegen gesetzt werden.
Auch in dem Segment der Altersvorsorge bieten Fink & Wagner Leipzig ganz besondere Produkte für Ärzte, Apotheker und Mediziner an. Speziell das Zinsniveau ist deutlich verbessert gegenüber herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten am Markt.
Das Konzept von DocD'or – Vorsorge für Berufsunfähigkeit und Alter
DocD'or wurde als Konzept exklusiv für die Mitglieder ausgesuchter Berufsvebände geschaffen. Seine Stärken liegen in der Kombination eines effizienten Schutzes bei Berufsunfähigkeit mit einer flexiblen Altersvorsorge. Beides kann laufend Ihren Wünschen, Ihren Plänen und Ihrer jeweiligen finanziellen Lage angepasst werden.
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen von DocD'or
Flexibel
- Kombinieren Sie Fondsanlagen und Anlagen mit Garantievezinsung
- Wählen Sie den Auszahlungszeitpunkt oder den Renteneintritt selbst
- Entscheiden Sie zwischen monatlichen Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlung
- Profitieren sie von dynamischer Beitragsanpassung
Sicher
- Bei Berufsunfähigkeit beitragsfreie Weiterführung der Altersvorsorge unter Einbeziehung von Dynamik
- Optionale Todesfalleistung
- Lassen sie sich Ihre Beiträge von Beginn an in gewünschter Höhe garantieren, auch zu 100 %
Rentabel
- Genießen Sie Beitragsvorteile durch Gruppenverträge
- Staatliche Förderung: Setzen sie bis zu 20.000 EUR (bzw. bis zu 40.000 EUR für zusammen veranlagten Verheirateten) als Vosorgeaufwendungen von der Steuer ab
- Profitieren Sie von attraktiven Renditechancen dank Investition in attraktive Dach- oder Einzelfonds
Jahnallee 14
04109 Leipzig
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