AXA Regionalvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfekonforme Krankenversicherung

Das Beratungskonzept für Beamtenanwärter der AXA Fink & Wagner in Potsdam

Die Beamtenversorgung von Ländern und Gemeinden ist einheitlich durch das Beamtenversorgungsgesetz, kurz BeamtVG, geregelt. Dieses Gesetz gilt auch für Richter und richtet sich nach denselben Grundsätzen wie das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
 
Unsere Beratung für Beamtenanwärter bietet Informationen rund um die Ausbildung im öffentlichen Dienst an. Besonders am Anfang des Berufslebens gibt es viele Fragen zu dieser Thematik. Für jeden Beamtenberuf gibt es schließlich spezielle Regelungen, auch was die soziale Absicherung angeht. Daher informieren wir von der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam auch über die beamtenrechtlichen Vorschriften, wie unter anderem die Besoldung und die Versorgung.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Ein Beamtenanwärter ist nicht gesetzlich krankenversichert. Im Gegenteil, der Dienstherr leistet im Krankheitsfall eine Beihilfe, die allerdings nur einen Teil der Kosten abdeckt. Die restlichen Krankheitskosten muss der Beamte über eine private Krankenversicherung absichern.

Im öffentlichen Dienst richtet sich die Höhe der Bezahlung nach dem Status des Berufseinsteigers. Auszubildende erhalten schließlich eine Ausbildungsvergütung, Beamte hingegen eine Besoldung. Diese Besoldung wird durch das Gesetz geregelt. Demnach wurden eigenständige Regelungskompetenzen erstellt, die für die Besoldung in dem Fall wichtig sind. Auf Besoldungstabellen sind diese für die einzelnen Berufe einsehbar. Bei der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erhalten Sie eine zusätzliche beihilfekonforme Krankenversicherung für einen Rundum-Schutz.

Dementsprechend bekommen alle Beamtenanwärter einen Anwärtergrundbetrag, dessen Höhe sich ebenfalls nach dem Amt richtet. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich dabei nach den Besoldungsgruppen A 9 bis A 1. Höhere Dienste liegen zwischen A 13 und A 15.

Für die Anwärter, die beim Land oder bei einer Kommune arbeiten, gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften aus dem jeweiligen Land. Die Anwärterbezüge sind schließlich von Land zu Land unterschiedlich. Ein Familienzuschlag in Höhe von 130 Euro ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Knapp 11 Euro kommen hierbei pro unterhaltspflichtigem Kind hinzu.

Der Beihilfeanspruch ist ebenfalls in den Ländern unterschiedlich festgelegt. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung kann sich daher allemal lohnen. Schließlich werden die Kosten in  Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen oder sogar bei einigen Schutzimpfungen nur nach den Prozentsätzen der Bemessungssätze erstattet. Demnach kann eine beihilfekonforme Krankenversicherung eine gute Unterstützung sein.Der Umfang einer solchen Beihilfe richtet sich ebenfalls nach den jeweiligen Beihilfevorschriften und dem Familienstand.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Suchen Sie Hilfe und Informationen bezüglich der beihilfekonforme Krankenversicherung? Dann besuchen Sie die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

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