Die Drohnenversicherung der AXA
Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
Wir schreiben das 21. Jahrhundert, und die Technik schreitet ständig voran. Fast täglich wird der Markt mit technischen Neuerungen überschwemmt. Eine dieser Errungenschaften ist die Drohne – früher nur als unbemannte Flugzeuge im Militäreinsatz bekannt, erfreuen sich diese in der heutigen Zeit, in abgewandelter Form, an immer größerer Beliebtheit, sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich. So werden Sie in Fotografie und Filmbereich, im Baugewerbe und sogar im Dienstleistungsbereich eingesetzt. In mittelbarer Zukunft sollen Drohnen sogar zur Auslieferung von Paketen eingesetzt werden. Allein im Jahr 2017 rechnet die deutsche Flugsicherung (DFS) mit rund 600.000 verkauften Exemplaren.
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen – der Grund für den Erlass der Neuregelungen. Diese beinhalten folgende auf einen Blick dargestellte Regelungen:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
- Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen
Zur Umsetzung dieser Neuordnungen ist das Luftfahrt Bundesamt betraut. Dieses stellt unter anderem sicher, dass für den Betrieb von Drohnen entsprechende Genehmigungen eingeholt wurden. So wird natürlich auch schnell klar, dass der Luftraum, welcher durch die Deutsche Flugsicherung abgesichert wird, in ähnlicher Form kontrolliert werden muss.
Weitergehende Informationen zur Neuordnung und der daraus resultierenden Konsequenzen, können Sie auf den Informationsflyern des Luftfahrtbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kostenlos nachlesen.
Jene Behörden haben auch auferlegt, dass eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne abzuschließen ist. Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Versicherung Fink & Wagner in Potsdam eine Drohnenversicherung an, entweder als Zusatzbaustein in der BOXFlex Haftpflichtversicherung oder als bedarfsgerechte Einzelpolice – Sie haben die Wahl!
Zu unterscheiden ist bei der Versicherung Ihrer Drohnen, ob diese privat oder gewerblich benutzt werden. Dementsprechende Haftpflichttarife müssen Sie zur bedarfsgerechten Absicherung abschließen.
Doch nicht nur für Drohnen ist der Abschluss einer Drohnenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Auch für viele weitere unbemannte Flugkörper wie beispielsweise Kopter, Multicopter oder Quadrocoptor ist eine Haftpflichtversicherung durchaus sinnvoll – denn auch mit diesen Geräten können Sie Zusammenstöße in der Luft oder Personenschäden durch Abstürze verursachen. Informieren Sie sich daher immer im Vorfeld, ob die von Ihnen angeschafften Fluggeräte in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert ist und ob die bestehende Deckungssumme ausreichend hoch gewählt wurde – gerade außerhalb von Modellflugplätzen kann ein Absturz zu beträchtlichen finanziellen Folgen führen.
Nähere Informationen, zum Beispiel wann eine Drohnenversicherung sinnvoll und verpflichtend wird, sollten wir ein einem persönlichen Gespräch klären – zu umfangreich sind die Gesetzesänderungen, um diese allumfassend auf unserer Homepage darzustellen. Wir ermitteln Ihren Versicherungsbedarf und unterbreiten Ihnen die für Ihr Hobby oder Gewerbe notwendigen Versicherungsangebote – ganz unverbindlich und kostenlos.
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Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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