Die Riester-Rente der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajacin Düsseldorf
Für eine gute Zukunft mit Zuschuss
Mit der Riester-Rente der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf erhalten Sie eine zuverlässige, private Altersvorsorge, die mit staatlichen Zuschüssen kombiniert ist und so für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt. Dabei zeigt sich, dass die Riester-Rente mit den satten Zulagen vom Staat, sich für jeden auszahlen kann. Sichern Sie sich unter anderem folgende Vorteile:
Die Vorteile der Riester-Rente
Die Relax Riester Rente der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf
Nachfolgend haben wir Ihnen die zahlreichen Vorteile der Riester-Rente der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf zusammengestellt:
- Umfassende Grundzulage: Sie erhalten jährlich mit einem Riester-Vertrag, der den Mindesteigenbeitrag umfasst, 175 EUR staatliche Förderung garantiert.
- Extra Kinderzulage(n): Pro Kind, das nach 2008 geboren ist, bekommen Sie 300 EUR jährlich und 185 EUR jährlich für jedes vor 2008 geborene Kind.
- Hohe Steuerersparnis: Sie haben die Möglichkeit sowohl Eigenzahlungen als auch Zulagen bis zum maximalen Förderbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
- Inklusive Teilauszahlung ab 62: Mit dem Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent Ihres Vertragsvermögens einmalig auszahlen lassen oder sogar 100 Prozent verrenten.
- Attraktiver Bonus für Berufseinsteiger: Entscheiden Sie sich als Berufseinsteiger unter 25 Jahren für die Riester-Rente, erhalten Sie einmalig 200 EUR on Top.
- Exklusive Wohn-Riester-Fähigkeit: Möchten Sie eine Immobilie erwerben, können Sie dazu Ihr angespartes Vermögen komplett oder anteilig einsetzen.
- Höchste Insolvenz- und Hartz-IV-Sicherheit: Die Riester-Rente in der Ansparphase wird
im Rahmen der geförderten Beiträge nicht zum verwertbaren Vermögen bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz angerechnet.
Riester-Rente FAQ
Sie fragen, wir antworten!
Immer wieder kommen beim Thema Riester-Rente unterschiedliche Fragen auf. Auf diese wollen wir von der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf näher eingehen und hoffen damit auch schon Ihre Fragen beantworten zu können.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente, eigentlich als Zulagenrente bezeichnet, ist eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wird. Geregelt wird dies im § 10a und § 79 ff. Einkommensteuergesetz. In Kraft trat die Riester-Rente mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002.
Was sind die Leistungen einer Riester-Rente?
Mit der Riester-Rente verschaffen Sie sich einige Leistungsvorteile:
- Sie erhalten einen flexiblen Beginn der Rentenauszahlung ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahr.
- Entscheiden Sie mit dem Kapitalwahlrecht selbst, ob Sie bei Renteneintritt bis zu 30 % des geförderten Kapitals als Einmalzahlung erhalten und das restliche Kapital als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen wollen.
- Bei Tod des Versicherten wird das angesparte Vermögen auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners/Lebenspartners übertragen.
- Während der Ansparphase werden, bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz, die geförderten Beiträge nicht zum verwertbaren Vermögen hinzugezogen.
Worin besteht die Förderung der Riester-Rente und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Man unterscheidet bei der staatlichen Förderung zur Riester-Rente zwischen den Zulagen und den Steuervorteilen:
1) Zulagen: Sie erhalten bei einer entsprechenden Förderfähigkeit und Zahlung des individuellen Mindesteigenbeitrages eine Grundzulage vom Staat inklusive ggf. Kinderzulage(n):
- Grundzulage in Höhe von 175 EUR
- Kinderzulage (geb. vor 2008) in Höhe von 185 EUR
- Kinderzulage (geb. nach 2008) in Höhe von 300 EUR
- Berufseinsteigerbonus von 200 EUR*
*Den Berufseinsteigerbonus erhalten Sie im ersten Jahr automatisch mit der Erhöhung der Grundzulage. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Januar des Vertragsabschluss-Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Tipp von der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf: Damit Sie nicht jährlich einen Antrag stellen müssen, empfehlen wir Ihnen das Dauerzulagenverfahren mit dem ersten Antrag zu stellen.
2) Steuervorteile: Nach § 10a EStG können Sie die gesamten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sobald das Finanzamt geprüft hat, ob der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage, wird Ihr Steuerbetrag erstattet, der über den Zulagen liegt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Erhalt der Riester-Renten Förderungen erfüllen:
- Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss abgeschlossen sein.
- Sie müssen mindestens die Mindesteigenbeträge zahlen.
- Beachten Sie, dass nur Personen die Zulagen erhalten, die zum geförderten Personenkreis gehören.
- Die Zulagen müssen, wie bei uns, beantragt werden (vereinfachtes Dauerzulagenverfahren möglich).
- Mit der Steuererklärung reichen Sie die Anlage AV ein.
Wer erhält die Riester-Renten Förderung?
Nachfolgend haben wir von der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf Ihnen alle förderberechtigten Personenkreise aufgelistet:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und den landwirtschaftlichen Alterskassen
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Personenkreises, die selbst nicht pflichtversichert sind
- Beamte
- Wehr- und Zivildienstleistende
Die Förderung der Riester-Rente bei Ehe-/Lebenspartner:
Ebenso ist die Riester-Rente bei nicht-pflichtversicherten Ehe-/Lebenspartner möglich. Sollte dieser pflichtversichert werden, ist ein eigener Vertragsabschluss schon ab 5 € monatlich möglich, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Damit gibt man zum Beispiel auch Personen, die sich zu Hause, um den Haushalt kümmern, die Chance von der Riester-Renten Förderung zu profitieren. Auch bei einer Selbstständigkeit besteht die Möglichkeit Zulagen der Riester-Rente Förderung mit einem eigenen Vertrag zu erhalten, wenn der Partner zulagenberechtigt ist.
Wer erhält keine Riester-Renten Förderung?
Keine Förderung bei der Riester-Rente erhalten:
- Rentner und Pensionäre
- Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind (unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte)
- Empfänger von Hartz-IV
Bei der Zulagenberechtigung wird zwischen mittelbar und unmittelbar unterschieden.
Dabei sind Sie unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Sie im vergangenen Jahr zu dem folgenden Personenkreis gehörten oder zeitweise gehörten:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen Grenzgänger, Mütter oder Väter in der Kindererziehungszeit. Beachten Sie, dass Sie die Kindererziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen müssen.
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen sowie Soldaten
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- versicherungsfreie Beschäftigte
- von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Bezieher von Arbeitslosengeld II unter bestimmten Voraussetzungen
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten. Dies gilt nur, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung aufgrund von Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.
Wann ist der Ehepartner zulagenberechtigt?
Wenn folgende Kriterien im vergangenen Jahr erfüllt wurden und ein Ehegatte unmittelbar zulagenberechtigt war, ist der andere Ehegatte mittelbar zulagenberechtigt, wenn:
- die Ehegatten nicht dauernd getrennt lebend waren.
- beide Parteien über einen dauerhaften Wohnsitz in einem EU-Staat oder einem EWR-Staat verfügen.
- jeder Ehegatte einen eigenen zertifizierten Riester-Renten Vertrag/ förderbare betriebliche Altersvorsorge i.S.d. 82 Abs. 2 EStG hatte
- mindestens 60,00 EUR vom mittelbar zulagenberechtigten Ehegatten in den eigenen Vertrag eingezahlt wurden und der Unmittelbare seinen erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet hat. Diesen können Sie bequem mit dem Eigenbeitragsrechner ermitteln.
- die Auszahlungsphase bei beiden Ehepartnern noch nicht begonnen hat.
Wichtig zu wissen ist, dass eine mittelbare Zulagenberechtigung nur bei Ehegatten möglich ist. Dazu müssen bei Antragsstellung alle Daten des mittelbaren Zulagenberechtigten eingetragen werden.
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossene Lebenspartnerschaften werden analog nach den Voraussetzungen für die Ehepaare geregelt.
Nicht zulagenberechtigt sind unter anderem:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherte.
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind (z. B. Ärzte, Steuerberater oder Architekten).
- Personen, die einer Selbstständigkeit nachgehen und wo eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorliegt.
- geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken können.
- Rentenbezieher wegen Alters.
- Bezieher einer Leistung der Grundsicherung.
- Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes oder des kirchlichen Dienstes.
Kontaktieren Sie uns
AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac
Bei der Riester-Rente gibt es, einiges zu berücksichtigen. Gerne helfen wir von der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf Ihnen bei allen Fragen weiter und beraten Sie zu Ihren Vorteilen.
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