Direktversicherung von AXA

AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf Direktversicherung Düsseldorf

Die Direktversicherung der AXA Bezirksdirektion
Pascal Zajac in Düsseldorf

Eine flexible Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Als Arbeitgeber wird es immer wichtiger, Mitarbeiter mit zusätzlichen sozialen Leistungen und Benefits ans Unternehmen zu binden. Die betriebliche Direktversicherung der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf ist hier ein echter Pluspunkt. Wir geben einen Überblick über Funktionsweise, Leistungen und Vorteile der Direktversicherung. Gerne beraten wir Sie zu diesen Punkten auch persönlich!

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

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Bei der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, beteiligen Sie sich als Arbeitgeber an der Vorsorge Ihrer Mitarbeiter. Dabei übernehmen Sie entweder alle oder einen Teil der Beiträge, wodurch Sie aus Sicht des Unternehmers zusätzlich von steuerlichen Vergünstigungen profitieren können. Ihre Beschäftigten entscheiden dann selbst, ob sie weitere Beiträge einzahlen oder etwa einen Teil ihres Gehalts umwandeln möchten.
 
Eine betriebliche Altersvorsoge kann auf vielen Wegen etabliert werden. Die wohl bekannteste und flexibelste Variante ist die betriebliche Direktversicherung. Sie unterscheidet sich nicht wesentlich von klassischen Lebens- oder Renten-Versicherungen, nur dass Ihre Mitarbeiter die Police nicht direkt bei AXA, sondern über Sie als Arbeitgeber abschließen. Aus abgabenrechtlicher Sicht ergeben sich auf diese Weise zahlreiche Vorteile.

Unsere Vorteile

Für Ihren Betrieb hat die bAV weitere Vorteile. Auf der einen Seite wird die Suche nach neuen Mitarbeitern deutlich einfacher. Denn auf dem Arbeitsmarkt haben Sie gegenüber anderen Arbeitgebern ein echtes Ass im Ärmel. Zusätzlich binden Sie Beschäftigte an Ihr Unternehmen und erhöhen insgesamt die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und verbessern das Arbeitsklima. Eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

So funktioniert die betriebliche
Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine der flexibelsten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei entscheiden Sie sich zusammen mit dem entsprechenden Mitarbeiter oder der entsprechenden Mitarbeiterin zunächst für eine Police, etwa eine Renten- oder Lebensversicherung. Welche Police es schlussendlich wird, hängt von der eigenen Situation ab. Für die reine Altersvorsorge bietet sich in der Regel die Renten-Versicherung an.
 
Der entsprechende Mitarbeiter ist im Vertrag die begünstigte Person, das heißt im Leistungsfall erhält er die versicherten Leistungen ausgezahlt bzw. erbracht. Sie als Arbeitgeber sind Versicherungs-Nehmer, die Police wird also in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abgeschlossen. Diese Konstellation gilt unabhängig von der Art der Beitragszahlung und losgelöst von der Höhe der monatlichen Prämien.
 
Die versicherten Beschäftigten haben einen vertraglichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, im Versicherungsfall die entsprechenden Auszahlungen zu veranlassen. Auch diese Funktionsweise, die der einer klassischen Versicherung ohne zwischengeschalteten Arbeitgeber ähnelt, liegt unabhängig von der Art der abgeschlossenen Versicherung vor. Dank zahlreicher Förderungen durch Arbeitgeber und Staat profitieren Ihre Mitarbeiter bei der Direktversicherung aber doppelt.

Weitere Möglichkeiten der Absicherung in
der Direktversicherung

Die Direktversicherung wird mit einer Lebens- oder Renten-Versicherung abgeschlossen – so weit so gut. Allerdings bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Police mit anderen Bausteinen zu kombinieren. Dazu gehören vorallem die Absicherung der Berufsunfähigkeit und die des Unfallrisikos.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung

Der Baustein „BU“ erweitert die Absicherung der Direktversicherung um einen umfassenden BU-Schutz. Ihre Mitarbeiter erhalten ab Eintritt der Berufsunfähigkeit eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
 
Berufsunfähigkeit (BU) liegt immer dann vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu weniger als 50 Prozent ausgeführt werden kann und dieser Zustand sechs Monate oder länger anhält. Hierbei ist die ärztliche Prognose maßgeblich.
 
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der vereinbarten Betriebsrente und dem Gesundheitszustand sowie dem Alter der versicherten Person. Im Rahmen der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber – anders als bei der privat abgeschlossenen BU-Versicherung – einen Kollektiv-Vertrag für alle Mitarbeiter ab.

Die Unfall-Versicherung

Mit der Unfall-Versicherung sind Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt. Sie erhalten eine vertraglich vereinbarte Einmalzahlung, die sich nach dem Grad der Invalidität richtet. Dazu kommt eine ggf mitversicherte lebenslange Unfall-Rente.
 
Ein Unfall ist ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig an ihrer Gesundheit geschädigt wird“ – so die offizielle Definition. Wie hoch der Grad der Invalidität nach einem Unfall ausfällt, stellen wir in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten fest. Anhand der sogenannten Gliedertaxe sehen Sie und Ihre Mitarbeiter, welcher körperliche Funktionsverlust zu welcher prozentualen Invalidität führt.
 
Die Unfall-Versicherung übernimmt außerdem die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragenen Kosten für kosmetische Operationen und zusätzliche Leistungen im Ausland. Muss der Patient nach Deutschland verlegt werden, kommen wir auch für diese Kosten auf. Zum Vergleich: Die gesetzliche Unfall-Versicherung leistet nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg und während der Arbeitszeit. Die Leistungen reichen kaum zur Erhaltung des Lebensstandards aus.

So funktioniert die Beitragszahlung in
der Direktversicherung

Die Direktversicherung der AXA kann entweder rein durch Sie als Arbeitgeber, rein durch den Arbeitnehmer oder durch eine Mischung aus beiden aufgebaut werden. Besonders beliebt ist dabei die sogenannte Entgeltumwandlung. Ihre Mitarbeiter zahlen einen Teil ihres Gehalts, ggf vermehrt um einen Zuschuss durch Sie, direkt in die bAV ein.
 
Zunächst reduzieren Sie bei der Entgeltumwandlung das Bruttogehalt Ihres Mitarbeiters um den gewünschten Betrag. Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro würde sich das Brutto um 150 Euro verringern. Diese Summe zahlen Sie in die AXA Direktversicherung auf das Konto des versicherten Mitarbeiters ein.
 
Durch das reduzierte Bruttogehalt fallen weniger Steuern an, auch die zu entrichtenden Sozial-Abgaben sinken. Unterm Strich verzichten Ihre Mitarbeiter damit nicht auf die „vollen“ 150 Euro, sondern nur auf einen Teil des Geldes. In der entsprechenden Versicherung kommt aber der volle Betrag an. Als Arbeitgeber können Sie eventuell gezahlte Zuschüsse oder eigene Beiträge voll als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Außerdem sparen auch Sie sich den Arbeitgeber-Anteil der Sozial-Beiträge.

Vorteile der Direktversicherung im Überblick

Die Direktversicherung bietet für Arbeitgeber und Mitarbeiter zahlreiche Vorteile. Einige davon im Überblick:
 
Arbeitgeber müssen im Rahmen der sogenannten Vier-Prozent-Grenze keine Sozialabgaben entrichten. Außerdem fallen keine Prämien des Pensionssicherungs-Vereins an. Durch die vollständig bei AXA angesiedelte Verwaltung haben Sie keinen Mehraufwand und können alle anfallenden Kosten voll steuerlich absetzen. Versorgungs-Ansprüche sind nicht als Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen.
 
Ihre Mitarbeiter fühlen sich im Unternehmen besser wertgeschätzt. Gleichzeitig profitieren sie von einer optimierten Altersvorsorge und steuerlichen Ersparnissen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac

Die Experten der AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac in Düsseldorf stehen Ihnen für weitere Fragen und Informationen zum Thema Direktversicherung oder anderen Versicherungen gerne zur Verfügung.
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