Abwicklung - Schadensfall Sachschaden

1. Schadensbegrenzung

  • Versuchen Sie den Schaden möglichst klein zu halten und größere Folgeschäden zu
    vermeiden, indem Sie z.B. bei einem Rohrbruch das Wasser abstellen und bei einem Brand
    versuchen zu löschen und sofort die Feuerwehr zu rufen.

Bitte beachten!
Schadensbegrenzung gehört zu Ihren Pflichten (Obliegenheiten) als Versicherungsnehmer!

2. Schadensmeldung

  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich vorab telefonisch, denn bevor der Schaden
    beseitigt wird, hat die Versicherung i.d.R. das Recht den Schaden zu besichtigen.
  • Bei einem Einbruch rufen Sie umgehend die Polizei, um Anzeige zu erstatten.

3. Schadensdokumentation

  • Machen Sie ausreichend Fotos und Videos vom Schaden
  • Bei einem Einbruch muss innerhalb weniger Tage eine Liste mit den gestohlenen
    Gegenständen an die Polizei und die Versicherung übermittelt werden.

4. Schadensmeldung ausfüllen

  • Das Online-Formular der AXA bietet automatische Hilfestellung beim Einreichen der
    Schadensmeldung.
  • Erwähnen Sie alle Details, fügen Sie Fotos hinzu.

Wichtig! Generell gilt, die beschädigten Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherung aufzubewahren.

Im Schadensfall sind wir für Sie da.

Ihre AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk in Arnsberg

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59823 Arnsberg
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